25. November 2020

Ab November: Israelische Polizisten tragen Kameras

Quelle: israelnetz.com

In die Polizeiuniform integrierte Kameras sollen bei Auseinandersetzungen besänftigen
Foto: Martin Nowak

JERUSALEM (inn) – Streifen- und Verkehrspolizisten in Israel sind ab November mit Kameras ausgestattet. Diese sind in die Uniform integriert, um Begegnungen mit Zivilpersonen zu dokumentieren. Das Programm soll Aggressionen dämpfen und das öffentliche Image der Polizei verbessern.

Ein dreimonatiger Testlauf, geführt vom stellvertetenden israelischen Polizeichef Kommissar Bentzi Sau, hat gezeigt, dass die Kameras das Verhalten beider Konfliktparteien positiv beeinflussen. Das Bewusstsein, gefilmt zu werden, verhalf Polizisten zu mehr Ruhe und Effektivität, die Zivilisten brachten den Beamten mehr Respekt entgegen. Sau glaubt, dass die Kameras das negative Image der Polizei in der Öffentlichkeit verbessern könnten: Oft würden Auseinandersetzungen aus der Ferne gefilmt und in Sozialen Medien verbreitet. Die Clips zeigten das gewaltsame Eingreifen der Polizei, ohne die Vorgeschichte und die Gründe zu erklären. Auch würden die Videoclips oft aus einer großen Entfernung aufgenommen. Die Polizei erscheine dadurch als gewalttätige Unterdrückerin der Schwachen. Den entstandenen Imageschaden zu reparieren, sei schwer. Mithilfe der Kameras könnte in Zukunft die ganze Geschichte einer Auseinandersetzung gezeigt werden.

In US-amerikanischen Städten hat sich der Nutzen der Kameras bereits erwiesen. Durch das aufgenommene Beweismaterial ist es für Angeklagte vor Gericht schwer, eigene Aussagen im Nachhinein zu leugnen. Laut einem Bericht der israelischen Tageszeitung „Ha‘aretz“ hat das Planungsdirektorium der israelischen Polizei das Programm am Montag bewilligt. Die Kameras werden derzeit bestellt und an Streifen- und Verkehrspolizisten verteilt.

Das Dokumentieren aller Zusammenstöße soll für alle obligatorisch werden. Auch für andere Einheiten ist die zukünftige Ausstattung mit Kameras angedacht. Spezialeinheiten und Polizisten, die die organisierte Kriminalität bekämpfen, sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. (jus)