22. Mai 2022

AfD siegt gegen Seehofer

Quelle: jungefreiheit.de

Bundesverfassungsgericht, Archivfoto. Foto: Thomas Schneider/agwelt

KARLSRUHE. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist im Streit mit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht unterlegen. Die Karlsruher Richter sahen es als erwiesen an, daß Seehofer als Minister gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und die AfD somit in ihrer Chancengleichheit verletzt habe. Anlaß war ein Interview des CSU-Politikers mit der Deutschen Presseagentur im September 2018. Darin warf der Innenminister der AfD vor: „Die stellen sich gegen diesen Staat“ und die Partei sei „staatszersetzend“.

Seiner Meinung nach habe sich die AfD in den vergangenen Jahren radikalisiert. „Da können sie tausendmal sagen, sie sind Demokraten.“ Da das Interview auch auf der offiziellen Internetseite des Bundesinnenministeriums erschien, reichte die AfD-Bundestagsfraktion Klage in Karlsruhe ein. Offenbar wußte man im Ministerium um die Problematik, denn Seehofers Anti-AfD-Interview verschwand daraufhin von der Internetseite.

AfD-Chefs loben Entscheidung

Die AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla lobten die Entscheidung „als wichtigen Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland“. Auch Bundesinnenminister müßten sich an Recht und Gesetz halten, das habe das Verfassungsgericht gezeigt, sagte Meuthen. „Wir waren schon erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, sind es heute, und werden es auch in Zukunft wieder sein“, betonte Chrupalla.

Das Bundesverfassungsgericht schrieb in einer Mitteilung zu dem Urteil: „Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten. Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen.“

Bereits der zweite Sieg

Es ist nicht das erste Mal, daß sich die AfD in Karlsruhe gegen ein Mitglied der Bundesregierung durchsetzt. Schon 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Partei, als diese sich in ihrer Chancengleichheit verletzt sah.

Ausgang war 2017 eine Pressemitteilung der damaligen Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde. Darin rief Wanka dazu auf, der AfD die „Rote Karte“ zu zeigen und warf der Partei vor, die Radikalisierung der Gesellschaft zu befördern. Dadurch, so die obersten Richter in Karlsruhe, habe Wanka die AfD in ihrer Chancengleichheit verletzt und „den Grundsatz der Neutralität staatlicher Organe im politischen Wettbewerb mißachtet“. (krk)

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