29. Mai 2022

Gericht stoppt Koblenzer Burkini-Verbot

Quelle: jungefreiheit.de

Burkini. Foto: karstadt.de

KOBLENZ. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat das Burkini-Verbot der Stadt Koblenz für städtische Schwimmbäder gestoppt. Die Maßnahme verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, urteilten die Richter am Freitag. Die Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache steht noch aus. Geklagt hatte eine syrische Asylbewerberin. Sie fühlte sich durch das Verbot in ihrer Glaubensfreiheit beschränkt.

Der Stadtrat hatte hingegen argumentiert, bei vollständiger Bekleidung der Badegäste sei die Kontrolle auf meldepflichtige Krankheiten, offene Wunden oder Hautausschlägen unmöglich. Das Gericht ließ diese Begründung nicht gelten, da Leistungsschwimmer und Triathleten in Neoprenanzügen die stätischen Bäder nutzen dürfen. „Die ungleiche Behandlung von Burkini-Trägerinnen einerseits und Trägerinnen und Trägern von Neoprenanzügen andererseits“ sei sachlich nicht gerechtfertigt.

Wegen der Ungleichbehandlung sei eine Prüfung, ob die Regelung mit der Glaubensfreiheit im Einklang stehe, nicht mehr notwendig gewesen. Auch der Zentralrat der Muslime hatte das Verbot kritisiert. Öffentliche Güter und Serviceleistungen sollten allen Bürgern offenstehen, sagte die rheinland-pfälzische Vorsitzende Malika Laabdallaoui dem SWR. Das gelte auch für Frauen, die im Burkini schwimmen wollten. Die Politik solle die Interessen aller Bürger vertreten, auch die von Minderheiten – „und nicht machtpolitische Gruppierungen anfüttern“, beklagte Laabdallaoui. (tb)

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