25. Januar 2022

Geldstrafe für zwei Gynäkologinnen

Quelle: idea.de

Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Screenshot berlin.de/gerichte/amtsgericht-tiergarten/

Berlin (idea) – Wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen müssen zwei Gynäkologinnen eine Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro bezahlen.

So lautete das Urteil beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 14. Juni.

Die Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer betreiben eine Gemeinschaftspraxis im Stadtteil Berlin-Steglitz. Anlass für die Verhandlung war ein Satz in ihrem Internetauftritt: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“

Die Verhandlung war die erste nach der Neuregelung zum Werbeverbot für Abtreibung (Paragraf 219a StGB). Demnach dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Genauere Informationen, etwa über die Abtreibungsmethoden, sind ihnen jedoch weiterhin nicht erlaubt. Diese sollen auf einer von der Bundesärztekammer geführten, monatlich zu aktualisierenden Liste enthalten sein. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ am 21. Februar angenommen.

Laut der Staatsanwaltschaft ist der Hinweis auf die medikamentöse Abtreibung, wie im Fall von Gaber und Weyer, auch nach der neuen Regelung zu Paragraf 219a unzulässig. [Weiterlesen]

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