28. Januar 2022

Ist „Moschee-Schwänzen“ böse und „Klima-Schwänzen“ gut?

Quelle: idea.de

Kuppel einer Moschee. Foto: shutterstock_27484510

Rendsburg/Karlsruhe (idea) – Ein Ehepaar aus Rendsburg, das einen Sohn von einem Moscheebesuch im Schulunterricht abhielt und deshalb mit einem Bußgeld belegt wurde, hat gegen das Urteil Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Das teilte der für das Verfahren bevollmächtigte Rechtsanwalt Alexander Heumann (Düsseldorf) der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit.

Zum Hintergrund des Falls: Im Juni 2016 hatten die Eltern des damals 13-jährigen Schülers ihm den Besuch einer Moschee im Erdkundeunterricht verwehrt. Seine siebte Gymnasialklasse besuchte die „Centrum-Moschee“, die Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit Berührungspunkten zum radikalen Islam unterhält.

Nach Angaben ihres Anwalts befürchteten die Eltern eine „religiöse Indoktrination“ des Kindes, das wie sie selbst konfessionslos ist. Einen Bußgeldbescheid von zunächst 300 Euro verringerte das Amtsgericht Meldorf auf 50 Euro, weil die Eltern von sich aus Ersatzunterricht an der Schule angefragt hatten. Den verweigerte die Schulleiterin jedoch. Außerdem hatte der Junge zuvor nie [Weiterlesen]

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