29. Januar 2022

219a: Warum eine CDU-Abgeordnete gegen den Kompromiss stimmte

Quelle: idea.de

Die CDU-Abgeordnete Veronika Bellmann, Foto: facebook.com/veronika.bellmann.79

Berlin (idea) – Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Deutsche Bundestag am 21. Februar den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Ergänzung des Paragrafen 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) angenommen.

Aus den Reihen von CDU/CSU stimmte nur eine Abgeordnete gegen den Kompromiss: die Katholikin Veronika Bellmann aus dem sächsischen Freiberg. In einem Kommentar für die Evangelische Nachrichtenagentur idea erläuterte sie nun ihre Position:

Sie habe den Entwurf abgelehnt, weil sie gegen „jegliches Herumbasteln am Paragrafen 219a“ sei. Das Gesetz „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ legt fest, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Genauere Informationen, etwa über die Abtreibungsmethoden, sind ihnen jedoch nicht erlaubt. Diese sollen auf einer von der Bundesärztekammer geführten, monatlich zu aktualisierenden Liste enthalten sein. [Weiterlesen]

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