Quelle: jungefreiheit.de
WIESBADEN. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erstmals „deutschfeindlich“ als eigene Kategorie in der Statistik für politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfaßt. Seit 2019 werden somit Straftaten, die sich gegen die deutsche Nationalität richten, statistisch erfaßt.
Die Statistik diene der „einheitlichen, detaillierten und systematischen Erfassung politisch motivierter Straftaten“, etwa der Haßkriminalität, teilte das BKA mit. Zudem sei „deutschenfeindlich“ der Gegenpol zu „ausländerfeindlich“.
Bei der Kategorie „deutschfeindlich“ handle es sich um Taten, die durch die zugeschriebene oder tatsächliche Staatsangehörigkeit des Opfers motiviert seien. Dies grenze sich in der Statistik von verwandten Themenfeldern wie dem Rassismus oder der Religionszugehörigkeit ab.
Ausländer und Linke sind größte Tätergruppe
Laut dem Bericht wurden der Deutschfeindlichkeit im vergangenen Jahr 132 Straftaten zugeordnet. Es handle sich um 37 Beleidigungen, 21 Delikte zur Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, 18 Körperverletzungen, dreizehn Sachbeschädigungen sowie elf Volksverhetzungen, sagte eine Sprecherin des BKA der JUNGEN FREIHEIT. 35 Delikte wurden ausländischen Ideologien und 25 links motivierter Kriminalität, 18 religiöser Ideologie und zehn der PKM rechts zugerechnet. Die restlichen Taten seien nicht zuzuordnen gewesen.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Leif-Erik Holm, nannte die Erfassung deutschenfeindlicher Straftaten einen „wichtigen ersten Schritt“ zur Problembekämpfung. Insbesondere Kinder hätten immer öfter mit Beleidigungen durch „antideutschen Rassismus“ zu kämpfen. „Wer davor seine Augen verschließt, macht sich mitschuldig an Mobbing, Gewalt und Diskriminierung“, mahnte er.
Türkischer Funktionär bezeichnet Deutsche als „Köterrasse“: Keine Volksverhetzung
Zudem müsse Deutschenfeindlichkeit auch endlich rechtlich als Volksverhetzung behandelt werden. Beispielsweise hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft 2017 eine Anzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen einen türkischen Funktionär abgelehnt mit der Begründung, daß die Deutschen als Kollektiv „nicht beleidigungsfähig“ seien. Der türkischstämmige Elternrat hatte die Deutschen als „Köterrasse“ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg habe in den Äußerungen des Funktionärs keine Volksverhetzung erkennen können. In der Begründung dazu hieß es, die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben. (zit)
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