27. Januar 2022

Württemberg erlaubt öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partner

Quelle: idea.de

Cover der AG WELT – Information zu Homosexualität. Foto: agwelt

Stuttgart (idea) – Gleichgeschlechtliche Partner können nach der Eheschließung künftig auch in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden.

Das hat die Landessynode am 23. März in Stuttgart mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. 65 Synodale stimmten dafür, 23 dagegen und zwei enthielten sich.

Bisher war die kirchliche Begleitung homosexueller Partner nur im Rahmen der Seelsorge möglich. Das Gesetz sieht einige Voraussetzungen vor. So müssen drei Viertel der Mitglieder eines Kirchengemeinderats und der ihm angehörenden Pfarrer eine öffentliche Segnung befürworten.

Gemeinden und Pfarrer, die aus theologischen Gründen praktizierte Homosexualität ablehnen und deshalb die Partnerschaft von Schwulen und Lesben nicht segnen wollen, werden nicht zu solchen Amtshandlung verpflichtet. Die Segnung soll in einem Viertel aller württembergischen Kirchengemeinden möglich sein.

Das Gesetz schließt außerdem Menschen des dritten Geschlechts ein, die also weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören. Nach der [Weiterlesen]

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