Quelle: jungefreiheit.de
BERLIN. Eine moslemische Grundschullehrerin darf weiterhin nicht mit Kopftuch an einer Berliner Grundschule unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht bestätigte damit die Haltung des Landes Berlin, das die Frau wegen des religiösen Symbols an ein Oberstufenzentrum versetzt hatte, wo sie eine Willkommensklasse unterrichten sollte.
Das Gericht erklärte laut einem Bericht des Tagesspiegel, es habe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes habe, das während des Dienstes das Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole verbietet.
Am Ende könnte Karlsruhe entscheiden
Bereits 2016 hatte das Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit bestätigt und die Klage einer anderen moslemischen Lehrerin, die ihr Kopftuch im Unterricht tragen wollte, abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 geurteilt, landesgesetzliche Kopftuchverbote seien nur zulässig, wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden zu erwarten sind.
Berufung gegen das Urteil ist zulässig. Sollte die Klägerin, die vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit „Inssan“ und dem Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg unterstützt wird, auch in einer höheren Instanz nicht recht bekommen, könnte sie sich per Verfassungsbeschwerde an Karlsruhe wenden. Am 24. Mai wird über eine weitere Klage der Lehrerin entschieden, die vom Land Berlin eine Entschädigung wegen Ungleichbehandlung fordert.
CDU-Integrationspolitikerin Cornelia Seibeld zeigte sich gegenüber dem Tagesspiegel erfreut über das Urteil: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung und sehen unsere Position bestätigt. Berlin braucht neutrale Schulen.“ (tb)