Quelle: jungefreiheit.de
GELSENKIRCHEN. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einer Moschee in Oer-Erkenschwick untersagt, weiterhin den Muezzin zum Freitagsgebet rufen zu lassen. Ein rund einen Kilometer entfernt wohnendes Ehepaar hatte geklagt, weil es seine „negative Religionsfreiheit“ durch den Ruf verletzt sah.
„Es ist ein Singsang in einer Tonart, die für uns störend wirkt“, zitiert die Bild-Zeitung den Kläger. „Es geht uns aber hauptsächlich um den Inhalt des Rufes. Dieser stellt Allah über unseren Gott der Christen. Und das kann ich als Christ, der hier in einem christlichen Umfeld aufgewachsen ist, nicht akzeptieren.“
Auch ein syrischer Christ wollte klagen
Oer-Erkenschwick hatte der Ditib-Gemeinde 2014 erlaubt, einen Lautsprecher für den freitäglichen Muezzin-Ruf an der Moschee anzubringen. „Die Richter haben die Genehmigung nun wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben“, sagte Verwaltungsgerichtssprecher Klaus Weisel gegenüber dem Nachrichtenportal Der Westen.
Die Entscheidung des Gerichts bedeute aber nicht, daß der Muezzin-Ruf grundsätzlich untersagt sei, ergänzte Weisel. Die Stadt müsse die entsprechenden Punkte nun ermitteln. Laut Medienberichten habe auch ein syrischer Christ klagen wollen, sei aber massiv bedroht worden und deshalb von der Absicht abgerückt. (tb)