Quelle: idea.de
Wiesbaden (idea) – Der 2016 in Kraft gesetzte umstrittene Lehrplan zur Sexualerziehung in Hessen verstößt gegen das Grundgesetz und das hessische Schulgesetz.Dieser Auffassung ist der Verfassungsrechtler Prof. Christian Winterhoff (Hamburg).
Wie er auf dem Symposium „Sexualethik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ am 6. Mai in Wiesbaden vor 400 Teilnehmern sagte, will der Lehrplan Schüler zur Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Orientierungen erziehen. Doch das dürfe er nicht. Schon das Bundesverfassungsgericht habe 1977 entschieden, dass die Schule den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen müsse, „ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen“. Das Urteil sei 2015 vom Verwaltungsgericht Münster bestätigt worden.
Auch im hessischen Schulgesetz sei als Bildungsziel festgehalten, die Schüler zu befähigen, „die Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz zu gestalten“. Dagegen wird im neuen Lehrplan aufgeführt, dass ein Ziel schulischer Sexualerziehung die „Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen“ sei. [Weiterlesen]