28. November 2021

Nur in Sachsen und Württemberg gibt es keine Homo-Segnungen

Quelle: idea.de

Wetzlar (idea) – Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können sich inzwischen in 18 von 20 Gliedkirchen der EKD segnen oder trauen lassen.

Ausnahmen sind nach wie vor Sachsen und Württemberg, wo solche Segnungen bislang abgelehnt werden.

Am weitesten gehen die Kirchen in Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Hessen-Nassau sowie im Rheinland. Dort werden eingetragene Lebenspartnerschaften auf Wunsch getraut wie Mann und Frau.

Den Anfang hatte die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Herbst 2013 gemacht, als sie Segnungs- und Traugottesdienste gleichstellte. Die anderen drei Kirchen folgten diesem Beispiel in diesem Jahr.

In neun Kirchen sind Segnungen im Gottesdienst möglich: in Bayern, Hannover, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Mitteldeutschland, Oldenburg, der Pfalz und in Westfalen. Zuletzt hatte Ende September auch die [Weiterlesen]