29. Juni 2022

Künast gegen Kopftuchverbot für Richterinnen

Quelle: jungefreiheit.de

Foto: renate-kuenast.de

BERLIN. Moslemische Richterinnen sollten nach Meinung der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast auch während einer Verhandlung ein Kopftuch tragen dürfen. „Ein Kopftuchverbot wäre ein gravierender Eingriff in die Religionsfreiheit“, sagte sie der Rheinischen Post.

Sie stellte sich damit hinter eine Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichtes, das ein Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin für unzulässig erklärt hatte. „Kopftuchtragen ist kein Ausschlußkriterium und darf es nach dem Antidiskriminierungsgesetz auch nicht sein“, mahnte Künast, die auch Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses ist.

Staatliche Neutralität

„Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sowie der gegenseitige Respekt für verschiedene Lebensentwürfe sind wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft“, betonte Künast.

Dagegen sprach sich Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) für ein entsprechendes Verbot aus. „Das Kopftuch wird weiterhin hinter der Richter- und Staatsanwältebank in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben“, sagte er dem Blatt. Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet würde, betonte der SPD-Politiker.

In der Debatte hatte zuletzt der Bund der Verwaltungsrichter für ein Verbot des Kopftuches plädiert und dafür auch eine Änderung des Grundgesetzes ins Gespräch gebracht. (ho)