21. Mai 2022

Kirchenrecht: Kein Abendmahl für Ausgetretene?

Quelle: idea.de

Foto: sabine oesterlin/pixelio.de

Vöhringen/München/Hannover/Erlangen (idea) – Müssen evangelische Geistliche ausgetretenen ehemaligen Kirchenmitgliedern in jedem Fall den Empfang des Abendmahls verweigern?

Ein bayerischer Pfarrer sieht sich hier in einem Konflikt zwischen Kirchenrecht und geistlichem Auftrag. Jochen Teuffel (Vöhringen/Iller bei Ulm) beantragt daher ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Er will klären lassen, ob er sich einer „Amtspflichtverletzung“ schuldig gemacht hat.

Teuffel hatte nach eigenen Angaben am 2. März im Gottesdienst einer Frau das Abendmahl gereicht, die Anfang des Jahres vor dem Standesamt ihren Kirchenaustritt erklärt hatte. Sie machte jedoch dem Pfarrer gegenüber klar, dass sich ihr Schritt nur auf die Landeskirche und die Kirchensteuerpflicht beziehe. Sie halte am Glauben fest und werde künftig ihre Kirchengemeinde durch einen der Kirchensteuer entsprechenden Beitrag freiwillig unterstützen.

Teuffel teilte der Frau daraufhin mit, dass er sie trotz ihres Austritts nicht vom Abendmahl ausschließen werde. Diese Zusage habe er in Kenntnis der „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) gemacht, zu der die bayerische Landeskirche gehört. Den Leitlinien zufolge zieht ein Kirchenaustritt den Ausschluss vom Abendmahl nach sich. [Weiterlesen]