29. Januar 2022

Hundebabys werden besser behandelt als Kleinkinder

Quelle. facebook

Foto: Marco Barnebeck(Telemarco)/pixelio.de

von Lother Klein

Hinter der Ablehnung des Betreuungsgeldes verbirgt sich oft obrigkeitsstaatliches Denken. Staatliches Handeln wird der Eigenverantwortung vorgezogen. Die Androhung einer Verfassungsklage durch die SPD-Vizevorsitzende Andrea Nahles stellt gar das Grundgesetz auf den Kopf, welches in Artikel 6 besagt:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Das Recht und die Pflicht zur Kindererziehung wird vom Grundgesetz als natürlich angesehen. Der staatliche Einfluss darf nur dann erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder die Kinder zu verwahrlosen drohen. Letzteres unterstellt die SPD persé allen Eltern, die ihre Kinder nicht so früh wie möglich in staatliche Obhut geben. Wie pervers dieses Denken ist, verdeutlicht drastisch der folgende Vergleich:

Wir Deutschen sind als besonders tierlieb bekannt. Darum hat ein Hund einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mindestquadratmeterzahl von acht in einer Wohnung, während ein Kleinkind diesen nicht hat. Katzen- und Hundebabys werden besser behandelt als Kleinkinder. Denn welcher Tierfreund, der einen fünf- bis achtmonatigen Welpen hat, bringt ihn morgens früh ins Tierheim und holt ihn nach der Arbeit wieder ab. Jeder weis, dass ein Jungtier eine Beziehung zu seinem Herrchen herstellen muss. Die Verhaltensforscher sind sich einig, dass ein Kleinkind schon allein zur Synapsenbildung eine Bezugsperson braucht, mit der es vertrauensvoll kommunizieren kann. Das ist in der Regel die leibliche Mutter, die das Kind im Normalfall auch stillt, was erwiesenermaßen nicht nur der gesunden Ernährung dient.

Auf Biegen und Brechen in staatliche Kinderverwahranstalten

Unsere Kleinkinder sollen jedoch auf Biegen und Brechen in staatliche Kinderverwahranstalten, damit wir genügend Arbeitskräfte für die Wirtschaft haben. Parlamentarier, die das unterstützen, haben das Grundgesetz aus den Augen verloren und vertreten offensichtlich die Ansicht, die Kinder gehören dem Staat, der ein Zugriffsrecht hat. Die auch materielle Geringschätzung der elterlichen und damit meist vorrangig mütterlichen Erziehungsleistung, von der der Staat Kosten sparend profitiert, wird als finanzielles Druckmittel zur „freiwilligen“ Kinderablieferung missbraucht. Die ach so guten und am Gemeinwohl interessierten Wohlfahrtsverbände täuschen vor, das Wohl der Kinder im Blick zu haben. Jedoch geht es der Betreuungsmafia darum, zu verhindern, dass Eltern Geld vom Staat für ihre eigenverantwortliche Kindererziehungsleistung bekommen, weil ihnen damit gewinnschmälernd Betreuungsobjekte verloren gehen.

Es trifft auch nicht zu, dass es mit der Zahlung des Betreuungsgeldes erstmals eine staatliche Leistung dafür gäbe, dass man eine andere staatliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Wer Kinder zur Welt bringt und erzieht, erbringt damit eine Leistung für die Zukunft unseres Gemeinwesens. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, dass die Erziehungs- und Betreuungsleistung einer Mutter keine anerkannte Arbeit sein soll. Wenn diese Mutter ihr Kind jedoch anderen zur Betreuung in einer staatlichen Einrichtung überlässt, wird die dort erbrachte Erziehungs- und Betreuungsleistung plötzlich zur anerkannten Arbeit. Das ist nicht nachvollziehbar!

Die staatliche Kinderbetreuung birgt aber auch noch wenigstens zwei ideologische Gefahren:

1. Ein großer Teil der Sozialpädagogen kommt aus einer Klientel, die eher dazu neigt, ideologische Erziehungskonzepte wie Kollektivismus, Feminismus oder Gender Mainstreaming zu vertreten. Schon deswegen sollte man ihnen keine Kinder anvertrauen. Ich denke, dass gerade hier die Ursache für die vehemente Ablehnung des Betreuungsgeldes durch Rot-Rot-Grün liegt. (Aus guten Gründen erzahlt man den Witz, Sozialpädagogen seien die einzige Berufsgruppe, der es gelungen sei, aus den eigenen unbewältigten Kindheitserfahrungen Kapital zu schlagen.)

2. Wer staatliche Rundumversorgung von Kindesbeinen an gewöhnt ist, wird darauf auch als Erwachsener nicht darauf verzichten wollen. Im Gegenteil! Anstelle eigenverantwortlicher Lebensgestaltung könnte eine Grundhaltung anerzogen werden, der Staat schulde seinen Bürgern den Lebensunterhalt. Dies trägt nicht gerade zu einem ausgeprägten Sozialverhalten bei.