29. Mai 2022

Schweiz erlaubt Down-Syndrom-Bluttest

Quelle: idea.de

Heute werden über 90 Prozent der vorgeburtlich erkannten Trisomie-21-Fälle abgetrieben. Foto: Flickr/annikaleigh11

In der Schweiz wird der umstrittene Bluttest zur Erkennung von Down-Syndrom bei Ungeborenen wird Mitte August erhältlich sein. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic sieht keine Hindernisse für die Einführung. Derweil zeichnet sich ein Rechtsstrei vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg ab.

Bern (idea) – Der umstrittene Bluttest zur Erkennung von Down-Syndrom bei Ungeborenen wird Mitte August in der Schweiz erhältlich sein. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic (Bern) bestätigte, dass der Einführung des „PraenaTests“ der Firma Life Codexx (Konstanz) in der Schweiz nichts mehr im Weg stehe. Das Verfahren soll riskante Fruchtwasseruntersuchungen überflüssig machen. Für den Test reichen ein paar Tropfen Blut der Mutter, um festzustellen, ob ihr Kind das Down-Syndrom hat. Der Test ist für Frauen ab der zwölften Schwangerschaftswoche gedacht, bei denen ein erhöhtes Risiko für Chromosomenveränderungen beim Embryo besteht. „Wir erhalten zahlreiche Anrufe von Ärzten und Patienten, die ungeduldig warten, bis der Test erhältlich ist. Wir bauen derzeit ein Call-Center auf, um den Ansturm zu bewältigen“, sagte die Marketing-Direktorin von Lifecodexx gegenüber der „Neuen Züricher Zeitung“.

Behindertenbeauftragter hält Test für illegal

Die Einführung des Tests ist stark umstritten und wurde in Deutschland gerade verschoben. Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (CDU), hat die Bundesländer zum Verbot des neuen Tests aufgerufen: „Ich halte ihn für illegal.“ Er befürchtet, dass der Druck auf Paare steigen wird, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Der Test sei nicht nur „im hohen Maße diskriminierend”, sondern diene einzig und allein „der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom”. Bereits heute werde in über 90 Prozent der Fälle eine Abtreibung vollzogen, wenn die Diagnostik Trisomie 21 beim Nachwuchs feststelle. Hüppe legte ein Rechtsgutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz vor, wonach der Test laut dem Gendiagnostikgesetz rechtlich unzulässig sei. Er diene weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken, so Hüppe. Damit erfülle der Test nicht die Voraussetzungen für eine zulässige vorgeburtliche Untersuchung. Die Internationale Förderation der Down-Syndrom-Organisationen hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg Klage gegen den Test eingereicht.