8. Mai 2021

Pfarrdienstgesetz der EKD: Bleibt die Ehe das Leitbild?

Quelle: idea.de

Der Schriftführer (Theologische Leiter) der BEK, Renke Brahms, trat dafür ein, das EKD-Pfarrdienstgesetz in Bremen zu übernehmen. Foto: PR

Die Regelungen des Pfarrdienstgesetzes der EKD gehen nach Ansicht einiger Bremer Pastoren nicht weit genug. Ein „Leitbild von gestern“ werde hier zur Norm erhoben. Widerspruch kommt von theologisch konservativen Delegierten. Die Bestimmungen zur christlichen Lebensführung seien sinnvoll und biblisch begründet.

Bremen (idea) – Scharfe Kritik am Pfarrdienstgesetz der EKD ist im „Parlament“ der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) geübt worden. Nach Ansicht einiger Mitglieder des „Kirchentags“ sind die Bestimmungen zu Ehe und Familie zu eng gefasst. Während sich in anderen Landeskirchen – etwa in Sachsen und Bayern – heftiger Widerstand theologisch konservativer Kreise gegen eine Öffnung des Pfarrhauses für schwule und lesbische Partner erhebt, gehen Bremer Pastoren die EKD-Pfarrdienstregelungen nicht weit genug. Dazu zählt etwa die Bestimmung, dass die Ehe das Leitbild bleibt und Ehepartner im Pfarrhaus möglichst evangelisch sein, zumindest aber einer Kirche angehören sollten. Hier werde ein „Leitbild von gestern“ zur Norm erhoben, erklärte Pastor Bernd Klingbeil-Jahr.

Gauck bekäme keine Pfarrstelle

So könne der evangelische Theologe Joachim Gauck, der von seiner Ehefrau Gerhild getrennt mit seiner Lebensgefährtin Daniela Schadt zusammenlebt, zwar Bundespräsident sein, aber nach dem EKD-Pfarrdienstgesetz keine Pfarrstelle bekommen. Das Dienstrecht sei „ideologisch und verletzend“ und diskriminiere unzählige gelebte Partnerschaften in Deutschland, so Klingbeil-Jahr vor dem Kirchenparlament am 23. Mai. Laut Pastorin Frauke Lieberum befördert das EKD-Gesetz eine „Parallelgesellschaft“ im Pfarrhaus. Wenn die BEK es annehme, „werden wir die Menschen genauso wenig erreichen, wie ein katholischer Priester im Zölibat, weil wir nicht mehr über genügend Lebenserfahrung verfügen werden“.

Gegenargument: Christliche Lebensführung biblisch begründet

Theologisch konservativere Delegierte wiesen die Rede von Diskriminierung zurück. Die Bestimmungen zur christlichen Lebensführung seien sinnvoll und biblisch begründet. Eine religionsverschiedene, etwa christlich-islamische Ehe, sei mit dem Dienst eines Pfarrers nicht vereinbar. Der Schriftführer (Theologische Leiter) der BEK, Renke Brahms, trat dafür ein, das EKD-Pfarrdienstgesetz in Bremen zu übernehmen. Anzustreben sei eine bundesweit einheitliche kirchliche Gesetzgebung. Wenn Bremen hier ein „gallisches Dorf“ bleibe, würde dies die Position der EKD schwächen. Auf Antrag der Vorsitzenden des Rechts- und Verfassungsausschusses, Karin Dierks, wurde das EKD-Pfarrdienstgesetz nach der ersten Lesung in die Ausschüsse überwiesen. Im November wollen die Delegierten über eine veränderte Vorlage abstimmen.

Kirchenfusion nicht ausgeschlossen

Zur BEK gehören 61 weitestgehend eigenständige Kirchengemeinden mit zusammen 220.000 Mitgliedern. Brahms ging vor dem Kirchenparlament auch auf die strukturelle Zukunftsperspektive seiner Kirche ein. Längerfristig könne auch die BEK aus finanziellen Gründen zu einer Vereinigung mit anderen Landeskirchen gezwungen sein, wie dies mit der Fusion der evangelischen Kirchen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern zur „Nordkirche“ der Fall ist, die sich am 27. Mai zusammenschließen.