22. Januar 2022

Kardinal Meisner legt Wulff Rücktritt nahe

Quelle: jungefreiheit.de

Kardinal Meisner legt Wulff Rücktritt nahe - Foto: Erzbistum Köln

KÖLN. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat Bundespräsident Christian Wulff den Rücktritt nahegelegt. Wären die Anschuldigungen gegen ihn gerichtet, „müßte ich meinen Hirtenstab abgeben, dann müßte ich resignieren“, sagte Meisner dem WDR. Ob die Vorhaltungen stimmen, könne er jedoch nicht beurteilen.

Zugleich betonte der katholische Geistliche, er beneide Wulff angesichts der aktuellen Situation nicht darum, die Weihnachtsansprache halten zu müssen. „Ich würde ihm das nicht raten“, sagte der Kardinal.

Scharfe Kritik kam auch von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Renate Künast. Wulff solle sich „entschuldigen“ und das „Amigo-System“ um das Bundespräsidialamt aufklären, forderte Künast. Sie bezweifelte zudem, daß der Bundespräsident nichts von der Finanzierung einer Werbekampagne für sein Buch durch den Unternehmer Carsten Maschmeyer gewußt haben will.

Wulff selbst bestätigte am Dienstag über seinen Anwalt, der Geschäftsmann Egon Geerkens sei an den Verhandlungen über einen 500.000-Euro-Kredit beteiligt gewesen, den Wulff zum Kauf eines Einfamilienhauses nutzte. Bisher hatte der Bundespräsident immer behauptet, die Initiative sei von Geerkens Ehefrau Edith ausgegangen.

CDU und FDP lehnen Untersuchung ab

Die Anwälte der Geerkens hatten erst am Dienstag mitgeteilt, daß Egon Geerkens darauf bestanden habe, nichts mit der Auszahlung zu tun haben zu wollen. Zudem habe sich der Unternehmer bereits 2004 aus dem Geschäftsleben zurückgezogen, weshalb von einer „Geschäftsbeziehung“ zu Wulff keine Rede sein könne.

Unterdessen lehnte der Ältestenrat des niedersächsischen Landtags mit der Mehrheit von CDU und FDP eine Untersuchung ab, ob Wulff als Ministerpräsident mit der Annahme des günstigen Kredites gegen das Ministergesetz verstoßen habe. In diesem heißt es: „Die Mitglieder der Landesregierung dürfen, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen. Die Landesregierung kann Ausnahmen zulassen.“ (ho)