28. Mai 2022

Bußgeld? Papst war nicht angeschnallt.

Foto: Hans-Peter Reichartz/pixelio.de

Nach einem Bericht im Hamburger Abendblatt soll ein Dortmunder Büger Papst Benedikt XVI. angezeigt haben, weil er bei seiner Fahrt durch Freiburg im September in seinem Papamobil nicht angeschnallt gewesen sei.

Ob auch für das Kirchenoberhaupt die Anschnallpflicht gilt, müsse nun geprüft werden. Wegen Verletzung der Gurtpflicht könne der Papst mit einem Ordnungsgeld zwischen 30 und 1.000 Euro rechnen.

Ein Mandant der Anwaltskanzlei Sundermann aus dem westfälischen Unna stehe hinter der Anzeige und mache sich Sorgen um das Wohlergehen des Papstes. Neben zwei Zeugen, auf die der Ankläger verweist, könnten die Ordnungswidrigkeit auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, und Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann bezeugen.

Nun seien Rechtsgelehrte gefragt, die unter anderem zu prüfen hätten, ob der Kirchenmann deutscher Bürger oder ein Staatsoberhaupt sei, das diplomatische Immunität genieße.

Inzwischen habe sich Mercedes, der Hersteller des Papamobil, gemeldet und bestätigt, dass das Papstmobil mit funktionstüchtigen Sicherheitsgurten ausgestattet sei.