Quelle: jungefreiheit.de
Gregor Gysi: Der Chef der Linksfraktion bestreitet für die Stasi gearbeitet zu haben Foto: Wikimedia/Armin Kübelbeck mit CC-3.0-Lizenz
Das Gericht wies damit eine Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung der Revision eines 2008 vom Landgericht Hamburg ergangenen Urteils ohne weitere Begründung zurück. Die Linkspartei zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Damit hätten die Richter Auffassung übernommen, nach der der Sender „unzureichend“ recherchiert und „insgesamt unausgewogen“ berichtet habe.
Der Immunitätsausschuß des Bundestages war dagegen nach Angaben der früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Vera Lengsfeld 2001 zu dem Schluß gelangt, Gysi habe „seine herausgehobene berufliche Stellung als einer der wenigen Rechtsanwälte“ dazu genutzt, die politische Ordnung der DDR vor seinen eigenen Mandanten zu schützen. Dazu habe er „wichtige Informationen an das MfS (Ministerium für Staatssicherheit) weitergegeben“. Dessen Ziel war demnach unter Einbindung von Gysi „die möglichst wirksame Unterdrückung der demokratischen Opposition in der DDR“. (ho)