Quelle: jungefreiheit.de
BERLIN. Die Grünen haben die rechtliche Gleichstellung von lesbischen Paaren mit Eheleuten beim Abstammungsrecht gefordert. In einem Antrag im Bundestag sprach sich die Grünen-Fraktion dafür aus, „die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter eines Kindes verpartnert ist“, rechtlich als zweiten Elternteil anzuerkennen.Gleichzeitig forderten die Grünen, auch lesbischen Paaren die Methode der künstlichen Befruchtung zu gestatten. Bislang wird diesen aufgrund einer Richtlinie der Bundesärztekammer der Zugang zu einer Samenbank verweigert.
„Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, und die Sprecherin für Frauenpolitik, Monika Lazar, begründeten den Antrag damit, daß es dem Staat nicht zustehe, zu entscheiden, welche Frauen Familien gründen dürften und welche nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen müsse der Zugang zur künstlichen Befruchtung allen Frauen offenstehen.
In Deutschland wüchsen über 6.000 Kinder in sogenannten „Regenbogenfamilien“ auf – die meisten von ihnen „bei ihren lesbischen Müttern“. Viele von diesen Kindern seien durch künstliche Befruchtung entstanden, betonten die beiden Grünen-Politiker. (krk)