Quelle: jungefreiheit.de
Nikab-Trägerinnen: Erstes Gerichtsurteil nach Burka-verbot in Frankreich Foto: Wikimedia/Marcello Casal Jr/ABr.
Der Anwalt der beiden Frauen, Gilles Devers, kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Falls nötig, werde er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. „Wir können nicht akzeptieren, daß Frauen verurteilt werden, weil sie ihre Überzeugung ausleben“, sagte Devers.
Frankreich untersagt auch öffentliches Beten
Die Organisation „Touche pas à Ma Constitution“ („Rühr meine Verfassung nicht an“) teilte nach dem Urteil mit, sie werde für alle Geldstrafen für Frauen aufkommen, zu denen Frauen verurteilt werden, die eine islamische Ganzkörperverschleierung getragen hatten. Zudem werde die Organisation die Kandidatur der Nikab-Trägerin Kenza Drider für die französischen Präsidentschaftswahlen unterstützen.
Das französische Parlament hatte das Burka-Verbot im vergangenen Jahr beschlossen dieses Jahres und im April dieses Jahres in Kraft gesetzt. Seitdem sind etwa 100 Verstöße gegen das Gesetz registriert worden. In der vergangenen Woche hatte das französische Parlament zudem das Beten auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Zuvor hatten Muslime immer wieder in der Öffentlichkeit gebetet und so den Verkehr gestört. Derzeit planen auch die Niederlande das Verbot der muslimischen Ganzkörperverschleierung in der Öffentlichkeit. (ho)