Quelle: idea.de
Karlsruhe (idea) – Scharfe Kritik an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), geübt.Nach einem am 2. August veröffentlichten Urteil müssen Alleinerziehende nach einer Scheidung in der Regel ganztags arbeiten, wenn für ein Schulkind eine Betreuungsmöglichkeit besteht (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 94/09). Im konkreten Fall ging es um die geschiedene Mutter einer Zweitklässlerin, die halbtags arbeitete und von ihrem Ex-Mann zusätzlich einen Unterhalt von 440 Euro im Monat erhielt. Er wollte den vereinbarten Betrag nicht mehr zahlen und begründete dies damit, dass seine Ex-Frau mehr als halbtags arbeiten könne. Sowohl das Amtsgericht Grevenbroich als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Klage zuvor abgewiesen. Der Familiensenat des Bundesgerichtshofs folgte der Auffassung des ehemaligen Ehemannes und verwies die Sache zurück an das Oberlandesgericht. Es habe „keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände angeführt“, warum das Kind am Nachmittag von der Mutter persönlich betreut werden müsse, so der Bundesgerichtshof. Nach dessen Urteil trägt nun die Frau die Beweislast, warum ihr keine Ganztagstätigkeit zugemutet werden kann. Steeb bezeichnete die Entscheidung als eine „Bankrotterklärung der Richter gegenüber Ehe, Familie und Kindern“. Das Kindeswohl scheine ausgedient zu haben. Der Allianz-Generalsekretär hält das Urteil außerdem für eine „Hofierung untreuer Männer“ und einen Schlag gegen Frauen, da in neun von zehn Fällen die Mutter alleinerziehend sei. Er hofft, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird „und die Politiker endlich aufwachen“. Eine Lösung wäre laut Steeb die vom früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) wieder ins Gespräch gebrachte Bezahlung der elterlichen Erziehungstätigkeit. Dann hätten – zumeist die Frauen – eine ordentliche Erwerbsbiografie, und Männer könnten sich nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen.