Die Initiative fordert „alle Abgeordneten des Sächsischen Landtages auf, die vollständige landesrechtliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe endlich umzusetzen und die in mehr als 35 Landesgesetzen festgeschriebene Ungleichbehandlung aufzuheben“.
Die Gleichstellung müsse, so die Initiative, ab Inkrafttreten der EU-Verordnung 2000/78/EG in Deutschland gelten. Die derzeitigen vielschichtigen Benachteiligungen im Landesrecht würden gegen das Grundgesetz verstoßen.
So fordert man eine Ergänzung des Artikels 22 der Sächsischen Landesverfassung. Nicht nur die Ehe, auch die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ solle unter den besonderen Schutz des Landes gestellt werden. Dem „verantwortungsvollen Handeln von Lebenspartnern, ihrer gegenseitigen Fürsorge und auch ihrer Leistung als Eltern“ gebühre dieselbe Anerkennung und den Lebenspartnern derselbe Schutz wie Eheleuten.
Hintergrund bildet die heutige Plenarsitzung des Sächsischen Landtages, in der eine „Große Anfrage“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Situation der Nicht-Heterosexuellen in Sachsen“ behandelt wird. Zu den Unterzeichnern der Initiative „2 = 2“ zählen mehrheitlich Personen aus linksorientierten Parteien und Gruppierungen. Der Freistaat Sachsen ist das letzte Bundesland, das sich noch gegen eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften zur Ehe stellt.
Der Fraktionschef im Landtag, Steffen Flath, sagte in der „Leipziger Volkszeitung“, er rate seiner Partei, „bei Bewährtem zu bleiben“. Die Ehe stehe zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, unter anderem, weil sie Kindern den sichersten Rahmen biete. „Daran sollten wir festhalten“, sagte Flath. Gerade in einer globalisierten Welt gebe es ein enormes Bedürfnis nach Beständigkeit. „Für Kinder ist das entscheidend, und genau das sollten wir auch so zur Kenntnis nehmen.“