30. Juni 2022

„Gehsteigberatung“ vor Abtreibungskliniken verboten

Quelle: idea.de

Der Gründer und Vorsitzende des „Lebenszentrums“, Wolfgang Hering. Foto: PR

Der Gründer und Vorsitzende des „Lebenszentrums“, Wolfgang Hering. Foto: PR

München (idea) – Vor Münchner Abtreibungskliniken dürfen Lebensschützer keine „Gehsteigberatung“ anbieten. Das Kreisverwaltungsreferat untersagte dem Verein „Lebenszentrum“, schwangere Frauen anzusprechen und Alternativen zu einer Abtreibung aufzuzeigen.

Die Gehsteigberaterinnen stehen insbesondere vor der Praxis des Arztes Friedrich Stapf. Im ARD-Magazin „Kontraste“ wurde unter dem Titel „Comeback der Abtreibungsgegner – Wie Frauen in Not drangsaliert werden“ über sie berichtet. Dabei wurde Stapf wird mit den Worten zitiert, dass Gehsteigberaterinnen „auf jede nur mögliche Art und Weise ausgebildet“ seien, um Frauen von einer Abtreibung abzuhalten. Der am 20. Mai erlassene Bescheid des Kreisverwaltungsreferats ist rechtsgültig. Der Gründer und Vorsitzende des „Lebenszentrums“, Wolfgang Hering, kündigte an, dagegen gerichtlich vorzugehen. Er warf der Behörde vor, weder ein eigenständiges Recht des ungeborenen Kindes auf Leben noch die psychischen Folgen für eine Frau, die ihr Kind hat abtreiben lassen, berücksichtigt zu haben. Nach Angaben des österreichischen Informationsdienstes „kath.net“ (Linz) hatte der Mediziner vor fünf Jahren erfolglos gegen das „Lebenszentrum“ prozessiert. Das Gericht hatte damals keine Einwände gegen eine „Gehsteigberatung“, da es keine Anzeichen für eine Belästigung oder Rücksichtslosigkeit gegenüber den Besucherinnen der Praxis erkennen konnte. In der Urteilsbegründung hieß es, dass jede Frau selbst entscheiden könne, „ob sie sich auf ein Gespräch vor der Klinik einlassen will oder nicht“.