22. Januar 2022

Künstlich erzeugte Embryonen auf genetische Defekte untersuchen?

Quelle: idea.de

Am 14. April will sich der Bundestag mit mehreren Vorlagen zum Thema PID befassen. Foto: PR/Achim Lichtblick

Berlin/Pforzheim (idea) – Darf ein künstlich erzeugter Embryo auf genetische Defekte untersucht werden, ehe er einer Frau eingepflanzt wird? Dieses als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnetes Verfahren ist ethisch umstritten.
 

Ergibt nämlich die Untersuchung, dass der Embryo möglicherweise genetisch geschädigt ist, wird er vernichtet. Kritiker sagen, dass damit ein Kind getötet wird. Sie sprechen von einer „Selektion“ sogenannten „unwerten Lebens“. Die Befürworter weisen darauf hin, dass das rechtzeitige Erkennen einer schweren Behinderung eine belastende Schwangerschaft und eine späte Abtreibung vermeiden hilft. Denn wenn bei der Pränataldiagnostik (PND), bei der ein Kind im Mutterleib untersucht wird, eine schwere Behinderung festgestellt wird, bleibt eine Abtreibung bis kurz vor der Geburt straffrei. Am 14. April will sich der Bundestag mit mehreren Vorlagen zu diesem Thema befassen. Im Sommer soll dann eine gesetzliche Regelung verabschiedet werden. Zu PID liegen drei Gruppenanträge von Parlamentariern vor. Sie reichen von einer Freigabe im Falle schwerer erblicher Erkrankungen der Eltern, über eine „eng begrenzte Zulassung“ bis hin zu einem vollständigen Verbot.

Erfahrungen von Beratungsstellen

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Pforzheimer Vereins „Hilfe zum Leben“, Reinhard Klein, wird die Diskussion meist zu theoretisch geführt. Erfahrungen von Beratungsstellen, insbesondere mit der PND, blieben häufig unberücksichtigt. Klein hat alle Bundestagsabgeordneten angeschrieben, um ein PID-Verbot zu erreichen. In seinem umfangreichen Brief zieht er mehrere Parallelen zwischen den beiden Methoden. So werde die PND, die nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte, heute teilweise flächendeckend angewandt. Das Ergebnis sei, dass Ungeborene abgetrieben werden, sofern auch nur eine leichte Behinderung erkennbar ist. Ein ähnlicher Automatismus werde bei der PID eintreten, befürchtet Klein. Problematisch sei auch, dass es weder eine Definition für eine „schwere bzw. schwerwiegende“ Erkrankung noch eine sichere Methode zu ihrer Feststellung gebe. Ärzte könnten nur von Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten sprechen, aber kein endgültiges Urteil abgeben. Außerdem könne jeder Eingriff negative Folgen für den Embryo haben. Bei der PND vergrößere jede vorgeburtliche Untersuchung das Risiko einer Fehl- oder Totgeburt oder provoziere Komplikationen und mögliche Behinderungen. Ferner weist Klein auf Erfahrungen von Frauen hin, die abgetrieben haben. Für die meisten sei die Abtreibung ein traumatisches Erlebnis, das sogar zum Selbstmord führen könne. Dasselbe gelte für Frauen, bei denen im Rahmen der PND eine eventuelle Behinderung des Kindes festgestellt wurde. Diese Erfahrung würden voraussichtlich auch Frauen machen, die einen Embryo töten lassen. Dies entkräfte das Argument, „durch PID wird erhebliches Leiden genetisch vorbelasteter Eltern verhindert werden“.

Gegensätzliche Positionen in der EKD

Von den Kirchen wird die PID unterschiedlich beurteilt. Während die katholische Kirche eine Zulassung geschlossen ablehnt, gibt es innerhalb der EKD gegensätzliche Positionen. In einer Mitte Februar veröffentlichten Erklärung sprach sich der Rat der EKD einmütig dafür aus, die PID gesetzlich zu verbieten. Gleichwohl halten einige Mitglieder eine Zulassung der Untersuchung in eng begrenzten Ausnahmefällen für ethisch vertretbar. Auch der Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), plädiert dafür, die PID unter strengen Bedingungen zu gestatten, etwa bei schweren Erbkrankheiten. Auch in dem von der Bundesregierung eingesetzten Ethikrat ist die Meinung geteilt. 13 Mitglieder sind für eine begrenzte Zulassung der PID bei Embryonen aus dem Reagenzglas, 11 dagegen.