22. Januar 2022

Juhnke kritisiert Haftverschonung für Berliner U-Bahn-Schläger

Quelle: jungefreiheit.de

Mehrfach tritt der 18 Jahre alte Haupttäter gegen den Kopf seines bewußtlosen Opfers Foto: LivinScoop

BERLIN. Nach dem brutalen Überfall auf einen 29 Jahre alten Mann in einer Berliner U-Bahnstation in der Nacht zu Sonnabend hat der innenpolitische Sprecher der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Robbin Juhnke, die Freilassung der beiden Täter scharf kritisiert.
 

„Eine solche Entscheidung untergräbt den Glauben an den Rechtsstaat“, sagte Juhnke der JUNGEN FREIHEIT. Da es vermutlich dauern werde, bis sich die Schläger vor Gericht für ihre Tat verantworten müßten, könne für Außenstehende der Eindruck entstehen, sie seien quasi freigesprochen worden, warnte Juhnke.

Gleichzeitig sprach sich der Innenexperte der Berliner CDU für eine härtere Bestrafung in solchen Fällen aus. „Es kann nicht sein, daß bei jungen Erwachsenen die Anwendung des Jugendstrafrechts zur Regel wird und harte Strafen die Ausnahme bilden.“

Der 29 Jahre alte Gas- und Wasserinstallateur war am vergangenen Freitag von zwei 18 Jahre alten Schülern auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße grundlos angegriffen worden. Auf den von der Polizei veröffentlichen Videobildern ist zu sehen, wie einer der Täter dem Opfer eine Flasche ins Gesicht schlägt und, nachdem dieser zu Boden geht, mehrfach mit voller Wucht auf den Kopf tritt.

Polizeigewerkschaft fordert mehr Interesse für die Opfer

Einem 21 Jahre alter Touristen aus Bayern, der den Überfall beobachtete, gelang es schließlich, den Schläger vom Opfer wegzuziehen. Kurz darauf wurde er jedoch von dessen Komplizen in den Rücken getreten. Das bewußtlose Opfer mußte mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Nach einem öffentlichen Fahndungsaufruf stellten sich die beiden Schüler am Sonnabend und Sonntag der Polizei. Gegen den Haupttäter wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen Auf eine Untersuchungshaft wurde jedoch verzichtet. Als Gründe für die Haftverschonung gab der Richter an, der 18jährige sei nicht vorbestraft und wohne noch bei seinen Eltern. Zudem habe er die Tat gestanden und sich reuig gezeigt.

Eine Mordanklage hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Da die beiden Täter den Geschädigten zuvor in ein Gespräch verwickelten, sei keine Heimtücke im Spiel gewesen. Auch für Grausamkeit oder niedrige Beweggründe bestünden keine Hinweise, berichtet die Rheinische Post.

In Anbetracht der zunehmenden Zahl brutaler Gewaltüberfälle forderte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterdessen mehr öffentliches Interesse für die Opfer. Es entstehe der Eindruck, daß man sich über die Zukunft der Täter mehr Sorgen mache, als über die der Opfer, kritisierte GdP-Chef Bernhard Witthaut. (krk/ho)