29. Januar 2022

SPD-Politiker zeigt Seehofer wegen Volksverhetzung an

Quelle: jungefreiheit.de

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer beim politischen Aschermittwoch in Passau Foto: Youtube

PASSAU. Der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kasparick hat den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer wegen Volksverhetzung angezeigt. Seehofer habe mit seiner Rede auf dem politischen Aschermittwoch der CSU am Mittwoch in Passau eindeutig eine „Rote Linie“ überschritten, schreibt der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete auf seiner Internetseite.
 

Der CSU-Chef hatte in seiner Rede gesagt, er werde sich „gegen die Zuwanderung aus fremden Kulturkreisen“ einsetzen und in der Koalition „bis zur letzten Patrone“ dafür kämpfen, um die „Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme“ zu verhindern.

Damit, , hätte er einen „Bevölkerungsteil absichtlich herabgewürdigt“. Bisher habe er in seinem Leben noch nie jemanden anzeigen müssen, aber in dieser Situation sei „das Schreiben von Texten“ nicht mehr ausreichend. Gerade in Zeiten, in denen, durch Thilo Sarrazins Buch und dessen Lesungen vor „Hunderttausenden“ Zuhörern der „Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft“ komme, klängen die Worte Seehofers besonders brisant.

Erinnerungen an den Nationalsozialismus

Kasparick fühlt sich an Aussagen aus der Zeit des Nationalsozialismus erinnert. Schon beim „Kampf um Berlin“ sei der Befehl ausgeben worden, „bis zur letzten Patrone“ zu kämpfen. Dies alles müsse man bedenken, wenn man „die Bilder aus Passau sieht“. Aus diesem Grund, und auch weil er sich sein Leben lang intensiv mit dem Nationalsozialismus beschäftigt habe, könne er nicht mehr schweigen.

Schon damals, wie auch heute, habe das „Bürgertum“ zum „kommenden Unrecht“ geschwiegen. Die Menschen müßten nun endlich handeln: „Es begann mit den Worten. Es begann mit den Reden. Deshalb: wehret den Anfängen! Denn aus den Worten werden Taten…“, schreibt der früher Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium in seinem Internetblog.

Die CSU wollte sich auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT nicht zu dem Vorgang äußern. Die Staatsanwaltschaft Passau konnte den Eingang der Strafanzeige nicht bestätigen. (ho)