Quelle: jungefreiheit.de
In Berlin dürfen auch weiter Anleitungen zum Bombenbau verbreitet werden - Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
Der Beschuldigten hatte in seinem Laden die linksextremen Zeitschriften Interim und Prisma angeboten, in denen detaillierte Anleitungen zum Bau von „Molotow-Cocktails“, Brand- und Splitterbomben sowie explosionsfähigen Gaskartuschen abgedruckt waren.
Gericht und Staatsanwaltschaft sehen keinen Grund zur Strafverfolgung
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, daß der Ladenbetreiber von dem Inhalt der Publikationen wußte. Ein Sprecher des Gerichts sagte der JUNGEN FREIHEIT, der Prozeß sei dennoch wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt worden. Damit sei auch die Anklage einverstanden gewesen.
Die Verteidigung zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Der Vorstoß sei auch für ihn sehr überraschend gekommen, sagte einer der Anwälte des Buchhändlers der Jungen Welt. Es sei jedoch ein „Signal“ für ähnliche Verfahren. Für die kommenden Wochen sind zwei weitere Prozesse gegen Inhaber anderer linker Buchläden geplant. (ho)