29. Januar 2022

Scharfe Kritik am Pfarrdienstgesetz der EKD

Quelle: idea.de

Siegen/Walsrode (idea) – Scharfe Kritik an dem von der EKD-Synode im November beschlossenen Pfarrdienstgesetz haben drei theologisch konservative Verbände geübt.
 

Das Gesetz ermöglicht es den Landeskirchen, das Pfarrhaus für homosexuelle Partnerschaften zu öffnen. Die EKD-Synode setze sich damit über klare Aussagen der Heiligen Schrift und der neutestamentlichen Ethik hinweg, heißt es in einer von dem Evangelischen Gemeinschaftsverband Siegerland-Wittgenstein (Siegen), dem Gemeindehilfsbund und dem Gemeindenetzwerk (beide Walsrode) unterzeichneten Erklärung. Zudem stehe die neue Regelung im Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stelle. Der in den Paragraphen über „Ehe und Familie“ eingefügte Begriff des „familiären Zusammenlebens“ stelle gleichgeschlechtliche Partnerschaften als gleichwertige Lebensform neben die Ehe und legitimiere sie kirchlich. Dies gehe aus der dem Kirchengesetz beigegebenen Begründung hervor.

Vorbildfunktion von Amtsträgern wird zerstört

Die Ehe als Stiftung und Wohltat Gottes werde durch das neue Pfarrdienstgesetz unterlaufen, heißt es weiter. Eine Vorbildwirkung christlicher Amtsträger, die in ihrer Lebensführung an Grundsätze neutestamentlicher Ethik gebunden seien, werde zerstört. Die Kirche, die Salz und Licht in einer desorientierten Gesellschaft sein solle, verliere an Salzkraft. Das neue Pfarrdienstgesetz belaste zudem die weltweiten Beziehungen der EKD. An Bibel und Bekenntnis orientierte Christen würden irritiert und weiter von der Evangelischen Kirche entfremdet. „Paragraph 39 des neuen Pfarrdienstgesetzes hat vor der Heiligen Schrift keinen Bestand. Für Christen, die sich an die Bekenntnisse der Kirche halten, hat er keine Bindekraft“, so die Verbände.

Pfarrdienstgesetz ändern

Die Verfasser fordern die EKD auf, das Pfarrdienstgesetz zu ändern, um Ehe und Familie wirksam zu schützen. Die Stellungnahme zu dem Gesetz entstand auf einem theologischen Seminar, an dem hauptamtliche Prediger, Vorstandsmitglieder und ihre Frauen vom 31. Januar bis 3. Februar in Walsrode teilnahmen. Unterzeichner sind der Präses des Gemeinschaftsver-bandes, Manfred Gläser (Hilchenbach), der Vorsitzende des Gemeindehilfsbundes, Pastor Joachim Cochlovius (Walsrode) und der Öffentlichkeitsreferent des Gemeindenetzwerks, Pastor Rolf-Alexander Thieke (Berlin). Der Evangelische Gemeinschaftsverband Siegerland-Wittgenstein ist mit 3.500 Mitgliedern der größte Gemeinschaftsverband in Nordrhein-Westfalen. Der Gemeindehilfsbund hat etwa 560 Mitglieder und Freunde; dem Gemeinde-netzwerk gehören rund 70 bibel- und bekenntnisorientierte Organisationen und Einzelpersonen an.