22. Mai 2022

Geldstrafe für Hausschuleltern

Quelle: idea.de

Ehepaar lehnt öffentliche Schulen aus christlicher Überzeugung ab.

Fritzlar/Homberg (idea) – Weil ein Ehepaar seine Kinder aus christlicher Überzeugung nicht zur Schule schickt, sondern illegal zu Hause unterrichtet, hat das Amtsgericht in Fritzlar (Nordhessen) es zu Geldstrafen von jeweils 40 Tagessätzen verurteilt.
 

Das Gericht setzte den Tagessatz auf 1 Euro fest, weil die Familie über ein sehr niedriges Einkommen verfügt und staatliche Sozialleistungen ablehnt. Die Geldstrafe beträgt damit insgesamt 80 Euro. Die Eltern, Thomas und Marit Schaum, wollen in Berufung gehen. Das Gericht sprach den 48-jährigen Familienvater und seine drei Jahre jüngere Ehefrau aus dem nordhessischen Homberg am 19. Januar schuldig, wiederholt gegen die Schulpflicht verstoßen zu haben.

Gegen Sexualkunde und Evolutionslehre

Das Paar hat neun Kinder im Alter zwischen zwei Wochen und 22 Jahren, davon vier im schulpflichtigen Alter: drei Mädchen im Alter von 7, 10 und 14 Jahren und einen 12-jährigen Jungen. Die Eheleute begründen den Unterricht zu Hause mit ihren christlichen Überzeugungen. Es gebe keine Schule, die ihren Glaubensvorstellungen entspreche. Der Vater prangerte vor Gericht vor allem den Sexualkundeunterricht an, der das Keuschheitsgebot der Bibel verletze. Auch einen Biologieunterricht, in dem Evolution statt der biblischen Schöpfungsgeschichte gelehrt wird, lehnt er ab.

Mutter als erfolgreiche Lehrerin

Dass der Unterricht, den die Mutter erteilt, erfolgreich ist, zeigen die Leistungen der vier älteren Kinder. Sie waren im Alter von 15 und 16 Jahren kurzzeitig an einer Schule angemeldet worden, um einen anerkannten Realschulabschluss zu erhalten. Ihre Prüfungsergebnisse waren meist besser als die ihrer Mitschüler: Alle erreichten einen Abschluss mit einer 1 vor dem Komma. Der von der Familie praktizierte Hausunterricht ist in Deutschland nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei einer langen Erkrankung der Kinder.

EU-Kommission soll Deutschland verklagen

Unterdessen ein anderes Ehepaar aus Bremen, das seine Kinder zu Hause unterrichtet, sich an die EU-Kommission in Brüssel gewandt und eine Klage gegen Deutschland wegen der Schulbesuchspflicht beantragt. Vor deutschen Gerichten war das Ehepaar bisher immer unterlegen. Um sich der Schulpflicht in Deutschland zu entziehen, ist der Vater mit seinen zwei Söhnen im Alter von 11 und 14 Jahren vor zwei Jahren nach Frankreich geflüchtet. Die Eltern begründen den Hausunterricht mit der Atmosphäre an öffentlichen Schulen in Deutschland. Dadurch hätten ihre Söhne Alpträume, Herzbeschwerden, Bauch- und Kopfschmerzen bekommen. Nach Schätzungen des Vereins „Schulunterricht zu Hause“ (Dreieich bei Frankfurt am Main) werden rund 500 Kinder in Deutschland meist aus religiösen Gründen zu Hause unterrichtet. Andere Schätzungen gehen von bis zu 3.000 Fällen aus.