28. Juli 2021

Grüne fordern Entschädigung für Homosexuelle

Quelle: jungefreiheit.de

Feiernde Homosexuelle in Berlin: Bis 1969 strafbar. - Foto: Pixelio/www.dieprojektoren.de

BERLIN. Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, alle Personen, die nach 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, zu rehablilitieren und zu entschädigen.
 

In einem entsprechenden Antrag der Bundestagsfraktion der Partei heißt es, alle betroffenen Urteile seien aufzuheben und „die ihnen zugrundeliegenden Verfahren einzustellen“. Die Entschädigung der Verurteilten solle mindestens den Umfang haben, der laut dem Gesetz für die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen für Schäden durch eine ungerechtfertigte Verurteilung vorgesehen ist.

Mit der Organisation sowie der Auszahlung soll die von der Bundesregierung angekündigte „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ betraut werden, fordern die Grünen. Profitieren könnten davon alle diejenigen, die nach dem früheren Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden.

Deutschland soll sich seiner Verantwortung stellen

Bis 1969 waren laut diesem homosexuelle Handlungen zwischen Männern grundsätzlich strafbar. Insgesamt seien nach 1945 „noch mehr als 50.000 Verurteilungen in der Bundesrepublik und knapp 4.000 Verurteilungen in der DDR verhängt“ worden, so die Antragsbegründung.

Und weiter: „In einem Klima der Angst und der Einschüchterung fiel es zudem schwer, die von den Nazis zerstörte homosexuelle Infrastruktur nach dem Krieg wieder aufzubauen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, stellte zudem fest, seine Partei wolle damit allen früher Verurteilten „das Signal geben, daß sie keine Verbrecher sind und daß es vielmehr Unrecht war, sie ihrer Menschenwürde zu berauben“. Es sei nun, so Beck, „an der Zeit, daß Deutschland sich auch dieser Vergangenheit stellt“. (vo)