Quelle: schuzh.de
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Grund für diese Verhaftung ist, dass Schulen, Schulbehörden und Gerichte die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern – ein Menschen- und Grundrecht (Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK; Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. Art. 4 GG) –, ihre Kinder gemäß ihres Glaubens zu erziehen, mißachten. Der Inhaftierte und seine Ehefrau haben ihre Grundschüler an der atheistischen staatlichen Sexualerziehung und auch an Theaterveranstaltungen nicht teilnehmen lassen, die ihren Glauben konterkarieren.
Wer den Wunsch hat, dem inhaftierter Vater einen Brief zu schreiben, wende sich bitte an den Schulunterricht zu Hause e.V., Buchwaldstraße 16, 63303 Dreieich, Telefon: 06103 / 602370, Telefax: 06103 / 602372, e-mail: [email protected]