29. Mai 2022

Vatikan: Gemeinsame Eucharistie ist schwere Straftat

Quelle: idea.de

Vatikan: Verschärfung des katholischen Kirchenrechts. Foto: pixelio

Vatikanstadt (idea) – Die neue Verschärfung des katholischen Kirchenrechts betrifft nicht nur Kindesmissbrauch und andere sexuelle Verfehlungen von Priestern.
 

Zu den „schwerwiegenden Straftaten gegen den Glauben“ zählen etwa auch die Priesterweihe von Frauen sowie gemeinsame Eucharistiefeiern mit Geistlichen anderer Konfessionen, die der Vatikan nicht als Kirchen im vollen Sinne ansieht. Nur als „kirchliche Gemeinschaften“ gelten beispielsweise die evangelischen Kirchen. Katholische Geistliche, die sich an gemeinsamen Eucharistiefeiern beteiligen, können zügig entlassen werden. Damit wird die Hürde für die Zulassung eines gemeinsamen Abendmahls hoch angelegt. Außerdem verweisen Ökumene-Kenner auf Auswirkungen auf das Verhältnis zu evangelischen und anglikanischen Kirchen, die die Frauenordination praktizieren oder einführen wollen. Das betrifft beispielsweise die anglikanische Kirche von England, deren Generalsynode soeben den Weg für Frauen im Bischofsamt – gegen den Widerstand von theologisch Konservativen – freigemacht hat. Bereits im vorigen Jahr hatte der Vatikan eine „Apostolische Konstitution“ erlassen, die es Anglikanern – etwa Gegnern der Frauenordination – erlaubt, Sonderdiözesen innerhalb der katholischen Kirche bilden.

„Klares Signal“ gegen sexuellen Missbrauch

Am 15. Juli hatte die Kongregation für die Glaubenslehre des Vatikans eine Neufassung der „Normen über die schwerwiegenden Delikte“ (normae de gravioribus delictis) vorgelegt. Damit will die Kirche vor allem gegen Fälle sexuellen Missbrauchs schärfer vorgehen. So wird die Verjährungsfrist generell von zehn auf 20 Jahre verlängert. Auch der Besitz von Kinderpornographie steht künftig unter Strafe. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), begrüßte das „klare Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten“. Es stelle ein eindeutiges Zeugnis zugunsten der Opfer dar. Zollitsch hebt hervor, dass die Kirche mit den Normen nur ihren eigenen kircheninternen Rechtskreis regele. Die Bestrafung von Tätern nach den staatlichen Gesetzen bleibe davon unbenommen.