2. Dezember 2021

Lebensrechtler kritisieren Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe

Quelle: idea.de

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD). Foto: PR

Münster (idea) – Für nutzlos hält die Initiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL/Münster) einen Gesetzentwurf, mit dem anstößige Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden soll.
 

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) hatte den Entwurf am 7. Mai im Bundesrat eingebracht. Nach seiner Ansicht ist es mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, „wenn Menschen in verzweifelten Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden“. Bamberger stellte zugleich klar, dass die Beihilfe zum Selbstmord nicht strafbar ist. Das kritisieren die Lebensrechtler. Aktive Öffentlichkeitsarbeit und weitreichende Informationen über Suizid und Sterbehilfe seien nach dem neuen Vorschlag ausdrücklich erlaubt, soweit keine kommerziellen Beweggründe nachweisbar sind. „Darüber hinausgehend unterstreicht der Gesetzesentwurf in seiner Begründung sogar ausdrücklich die Zulässigkeit von gewerblicher oder organisierter Beihilfe zum Suizid, was die vehementen Befürworter der Sterbehilfe zu Recht als großen Erfolg feiern könnten“, sagte die CDL-Vorsitzende, Mechthild Löhr (Königstein/Taunus), am 11. Mai. Wer nur die Werbung unter Strafe stellen wolle, kuriere an Symptomen und nicht an der Krankheit. Der Entwurf sei ungeeignet, die Ausnutzung der „Augenblickssituation einer Lebenskrise verzweifelter Menschen“ zu verhindern. Zudem mache es keinen Sinn, wenn das neue Gesetz die Werbung für eine Tat bestraft, die selbst straffrei bleibt.