2. Dezember 2021

Juristen-Vereinigung kritisiert Ökumenischen Kirchentag

Quelle: idea.de

Bernward Büchner: Keine Veranstaltungen zum Schutz ungeborenen Kinder. Foto: alfa-ev.de

Würzburg (idea) – Kritik am Ökumenischen Kirchentag hat die Juristen-Vereinigung Lebensrecht geübt. Im Programm des Treffens vom 12. bis 16. Mai in München fehlten Veranstaltungen zum Schutz des ungeborenen Lebens.
 

Dabei hätte man erwarten können, dass der Kirchentag zu dieser Aufgabe seinen Beitrag leiste, sagte der Vorsitzende der Organisation, Richter a.D. Bernward Büchner (Freiburg), am 8. Mai in Würzburg. Bei der von den beiden großen Kirchen jährlich veranstalteten „Woche für das Leben“ sei der Schutz des ungeborenen Lebens zuletzt 1991 das Thema gewesen. Für umso dringlicher hält es Büchner, dass Lebensrechtsorganisationen in Deutschland nicht aufhörten, ihre Stimme gegen die Tötung von Kindern im Mutterleib zu erheben. Wenn Lebensrechtler von ihrem grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrecht Gebrauch und darauf hinwiesen, dass an jedem Werktag in Deutschland rund 1.000 Kinder im Mutterleib getötet werden, könnten sie dies nur noch unter einem starken Polizeiaufgebot tun. Büchner bezog sich darauf, dass militante Abtreibungsbefürworter wiederholt Gebetszüge gestört hatten, die unter dem Motto „1.000 Kreuze für das Leben“ standen. Der Jurist beklagte ferner, dass in der Gesellschaft ein angebliches „Recht auf Abtreibung immer lauter propagiert werde. Vom Lebensrecht ungeborener Kinder sei jedoch keine Rede mehr. Die Organe des Staates kämen ihrer vom Bundesverfassungsgericht betonten Pflicht nicht nach, den rechtlichen Schutzanspruch Ungeborener im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. In einem Rechtsstaat, der das Recht auf Leben garantiere, könne es kein „Recht auf Abtreibung“ geben.

Würde und Rechte Demenzkranker achten

Die Juristenvereinigung veranstaltete am 8. Mai ein Symposium zum Thema Demenz. Unter diesem Begriff werden Erkrankungen zusammengefasst, bei denen es zu einem fortschreitenden Verfall der geistigen Leistungsfähigkeit kommt. In Deutschland sind rund 1,2 Millionen Menschen betroffen. Mit zunehmendem Lebensalter wächst das Risiko, etwa an Alzheimer zu erkranken. Prof. Klaus Ferdinand Gärditz, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, bezeichnete den Umgang mit Demenzerkrankungen in einer alternden Gesellschaft als eine wachsende Herausforderung. Notwendig sei eine Verständigung darüber, wie ein menschenwürdiges Leben Demenzkranker aussehen kann und was sich die Gesellschaft das kosten lassen will. Würde und Lebensschutz der Betroffenen dürften nicht aus Kostengründen auf der Strecke bleiben. Laut Gärditz gilt es, die Grundrechte der Demenzpatienten zu achten. Freie Entfaltung der Persönlichkeit sei auch die Freiheit, den Nachtisch über den Tisch zu streichen, sich unverständlich zu artikulieren oder ohne erkennbaren Grund zu schreien oder zu lachen: „Freiheit ist hier im wörtlichen Sinne die Freiheit der Anders-Denkenden.“ Weitreichende Eingriffe in die Rechte eines Dementen bedürften einer vorherigen Genehmigung durch staatliche Instanzen, namentlich durch das zuständige Betreuungsgericht.

Was das Demenzrisiko senkt

Der Leiter der Sektion Gerontopsychiatrie am Universitätsklinikum Heidelberg, Prof. Johannes Schröder, berichtete, dass etwa zwei Drittel aller dementen Personen an Alzheimer leiden. Vorstufen einer Demenz entwickelten sich häufig im Alter von Anfang bis Mitte 60, wenn es etwa zu einer Einschränkung der Merkfähigkeit und des Vokabelschatzes komme. Untersuchungen hätten ergeben, dass körperliche Aktivitäten das Demenzrisiko senkten. Auch Personen mit einer hohen Schulbildung seien tendenziell weniger betroffen. Schröder ermunterte christliche Gemeinden, verstärkt seelsorgerliche Angebote für Demenzkranke und ihre Angehörigen zu machen. Patienten könnten häufig auf religiöse Formen und Inhalte zurückgreifen, die sie in ihrer Jugend erlernt hätten. In der Aussprache zu dem Vortrag bestätigte eine Sozialpädagogin, die mit Demenzkranken arbeitet, dass diese regelrecht aufblühen, wenn sie Kirchenlieder singen und das Vaterunser sprechen. Die 1984 gegründete Juristen-Vereinigung Lebensrecht mit Sitz in Köln tritt für einen Schutz des Lebens in allen Phasen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein.