30. Juni 2022

Homosexuelle kritisieren Ungleichbehandlung im Adoptionsrecht

Quelle: idea.de

v.l.: Hana Prigoda, Lisa Wildenrotter, Holger App (Moderator), die Psychologin Fabienne Becker-Stoll, die Leiterin der Pflegekindvermittlung und Adoptionsstelle im Jugendamt Frankfurt am Main, Christiane Steinwedel, die Rechtsanwältin Alexandra Gosemärker. Foto: idea/Ottmar

München (idea) – Eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Adoptionsrecht haben Teilnehmer einer Podiumsdiskussion auf dem 2. Ökumenischen Kirchentag in München beklagt.
 

Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Partnern aufwachsen, würden sich nicht anders entwickeln, als Kinder in heterosexuellen Familien, sagte die Psychologin Fabienne Becker-Stoll (München) am 15. Mai bei einer Veranstaltung der ökumenischen Arbeitsgruppe „Homosexuelle und Kirche“ (HuK). Sie hatte im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Befragung zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durchgeführt. Ihrer Ansicht nach hätten diese Kinder einen Kompetenzvorsprung. Sie seien mitunter beziehungsfähiger als Gleichaltrige, die bei Mann und Frau aufwachsen. Die Heranwachsenden hätten meist ein besseres Verhältnis zu den gleichgeschlechtlichen „Eltern“. Zudem hätten deutlich mehr Kinder aus schwulen und lesbischen Lebensgemeinschaften auch noch Kontakt zum biologischen Vater oder Mutter, als dies bei Scheidungskindern im heterosexuellen Umfeld der Fall sei.

Sorgerecht nicht nur für zwei Elternteile

Die Rechtsanwältin Alexandra Gosemärker (Berlin) kritisierte, dass das Gesetz bislang nur die Zweielternschaft vorsieht. Dies bedeute, dass maximal zwei Personen das Sorgerecht bekommen könnten. Sie sprach sich dafür aus, ein rechtliches Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass Kinder zunehmend mehr Personen als ihre eigenen Eltern akzeptieren. Deshalb sollte es möglich sein, das Sorgerecht auch auf mehr Personen aufzuteilen. Gosemärker selbst hat die beiden Kinder ihrer Lebenspartnerin adoptiert.

Immer mehr Pflegekinder bei Homosexuellen

Die Leiterin der Pflegekindvermittlung und Adoptionsstelle im Jugendamt Frankfurt am Main, Christiane Steinwedel, berichtete über steigende Vermittlungszahlen von Pflegekindern an homosexuelle Paare. Derzeit lebe etwa jedes zehnte bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Zudem kritisierte sie, dass die Elternrechte im deutschen Recht mehr Gewicht hätten als die Kinderrechte. Nach ihrer Ansicht sollte es früher möglich sein, bei einer Gefährdung des Kindeswohls die Heranwachsenden bei Pflegeeltern unterzubringen. Dabei solle die sexuelle Orientierung dieser Paare keine Rolle spielen.

Bislang kein volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

Nach geltender Rechtslage können eingetragene Lebenspartner zwar ein fremdes Kind zur Pflege aufnehmen. Ein gemeinsames Adoptionsrecht gibt es aber nicht. Bei fremden Kindern kann nur einer der beiden Partner das Kind adoptieren. Bringt einer der Partner eigene Kinder in die Lebensgemeinschaft mit, kann der andere aber eine Stiefkindadoption beantragen. Hana Prigoda (Ober-Mörlen) und Lisa Wildenrotter (München) berichteten über ihre Erfahrungen mit ihren homosexuellen Eltern. Während Prigoda früher in ihrem Umfeld nicht darüber gesprochen habe, dass ihr Vater schwul sei, sei das „Coming Out“ von Wildenrotters Mutter kein Problem gewesen. Nach Schätzungen leben in Deutschland etwa 6.600 Kinder bei homosexuellen Paaren.