Nahezu einstimmig billigte am vergangenen Donnerstag das belgische Parlament den von der 2002 gegründeten MR-Partei (Mouvement Réformateur) eingebrachten Gesetzentwurf. Er bedarf jedoch noch der Zustimmung des Senats, der bereits Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit eines Burka-Verbots angemeldet hat.
Als Hauptbegründung für das Verbot wird angegeben, dass eine Person in der Öffentlichkeit jederzeit identifizierbar sein muss. So stelle eine Verschleierung aller Körperpartien ein Sicherheitsrisiko dar und widerspräche demokratischen Grundregeln. Das Gesetz soll verhindern, dass eine Person eine andere ansieht, ohne selbst gesehen zu werden.
Mit dem Gesetz soll eine landesweit einheitliche Regelung getroffen werden. Bislang konnte jede Kommune selbst entscheiden, ob sie eine Komplettverschleierung zulässt oder nicht. Bereits 2004 wurde in der belgischen Stadt Antwerpen das Tragen der Burka verboten. In Belgien gibt es etwa drei Prozent Muslime. Auch Frankreich (ca. 5 Prozent Muslime) und die Niederlande (ca. 3 Prozent Muslime) ziehen ein Burka-Verbot in Erwägung.