18. Mai 2022

Ausstellung darf Klarnamen von Stasi-Mitarbeitern nennen

Quelle: idea.de

Edmund Käbisch

Zwickau (idea) – Die bürgerlichen Namen (Klarnamen) ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit dürfen öffentlich genannt werden. Das hat das Landgericht Zwickau am 24. März entschieden.
 

Im konkreten Fall ging es um eine Wanderausstellung zum Thema „Christliches Handeln in der DDR“, die der frühere Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch zusammen mit Schülern eines Gymnasiums gestaltet hatte. In der Schau wird auch der Klarname eines einstigen Stasi-Mitarbeiters – „IM Schubert“ – genannt, der zu DDR-Zeiten in Kirchenkreisen spioniert haben soll. Dieser hatte vor zwei Jahren gegen die Namensnennung geklagt und aus formalen Gründen zunächst Recht bekommen. Wie das Gericht jetzt entschied, wiegt die Meinungsfreiheit in diesem Fall jedoch schwerer als das Persönlichkeitsrecht. Käbisch habe in der Ausstellung ausschließlich wahre Tatsachen behauptet, ohne diese zu bewerten, hieß es in der Urteilsbegründung. Motiv und Zweck der Schau sei die Information der Öffentlichkeit über die Unterwanderung der sächsischen Landeskirche durch die Stasi gewesen, und nicht die „Anprangerung“ von IM Schubert. Die Tätigkeit des IM, der sein früheres Tun mehrfach zugegeben habe, sei von historischem Interesse. Gegen das Urteil (Aktenzeichen 1 O 1275/08) kann binnen zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Ansonsten ist es rechtskräftig.