Quelle: idea.de
Straßburg (idea) – Das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern verletzt die Religionsfreiheit der Schüler. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 3. November in Straßburg einstimmig entschieden.
22. April 2021
Thomas Schneider - Breitenbrunn
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Straßburg (idea) – Das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern verletzt die Religionsfreiheit der Schüler. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 3. November in Straßburg einstimmig entschieden.
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