Der Evangelische Gnadauer Gemeinschaftsverband und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) wollen enger zusammenarbeiten. Der Wunsch der Gnadauer ist, dass Landeskirchliche Gemeinschaften als Gemeinden mit besonderem Status ebenfalls taufen, trauen und beerdigen dürfen. Wichtig sei aus Sicht der VELKD jedoch, dass sich Gemeinschaften nicht verselbständigen und die Taufe in die größere Gemeinschaft der Landeskirche hineinführen solle.
In die größere Landeskirche hineintaufen? Ist eine Landeskirche die Gemeinschaft der Gläubigen? Die EKD-Studie zur Konfirmation beschreibt da ein eher düsteres Bild. Der Studie zufolge ist die Konfirmation für 78 Prozent der Befragten ein großes Familienfest, für 62 Prozent sind Geld und Geschenke wichtig. Der Leiter von idea, Helmut Matthies, kommentiert das Ergebnis der Studie so (Ausschnitt):
„Wenn nur 69% von 11.000 Befragten am Ende ihrer Konfirmationszeit erklären, sie glauben an Gott, dann hätte fast jeder 3. mit seinem Bekenntnis zu Christus beim Konfirmationsfest eine Falschaussage gemacht. Er dürfte eigentlich nicht konfirmiert werden. Da es aber bislang so gut wie nie vorkommt, dass jemand ausgeschlossen wird, nimmt die Kirche rund ein Drittel Ungläubige auf.“
Die Taufe ist das Zeichen dafür, dass unser „alter Mensch“, d.h. unser Leben ohne Jesus, gestorben ist (Römer 6,3f. / Kolosser 2,12) und wir den „neuen Menschen angezogen“ haben, d.h. jetzt Jesus als unsern Herrn angenommen haben (Galater 3,27). Diesen Wandel vom alten zum neuen Menschen (Epheser 4,17ff.) verdeutlicht die Taufe, indem der alte Mensch untertaucht (stirbt) und der neue Mensch auftaucht (von neuem geboren wird). Durch die Taufe werden Christen in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen: „Denn in einem Geist sind wir alle zu einem Leib getauft worden, es seien Juden oder Griechen, es seien Sklaven oder Freie, und sind alle mit einem Geist getränkt worden.“ (1.Korinther 12,13) Hier sind alle Christen gemeint, egal zu welcher Konfession man gehört. Durch die Taufe ist man in die Gemeinschaft aller Gläubigen aufgenommen, jedoch ist dies erst durch die Bekehrung zu Jesus Christus wirksam, d.h. wenn man als Säugling getauft wurde aber keine bewusste persönliche Entscheidung für Jesus getroffen hat, kommt man in die ewige Verdammnis (Markus 16,16) und gehört somit nicht zur Gemeinschaft aller Gläubigen. Gott vergibt uns unsere Sünde, wenn wir ihm unsere Schuld bekennen und ihn um Vergebung durch seinen Sohn Jesus Christus bitten (1. Johannesbrief 1, 9). Er ist für unsere Sünde bestraft worden (Jesaja 53,6), obwohl er selber keine Schuld hatte und trotz der gleichen Versuchung ohne die kleinste Sünde lebte (Hebräer 4,15). Die Taufe folgte in der Urgemeinde nach der Bekehrung und bedeutete dadurch „mit Christus begraben werden“ .Dieser ganze Zusammenhang ist natürlich bei der Säuglingstaufe schwer zu begründen. Als Säugling kann man ja nicht seine Sünden bekennen und Jesus als seinen Herrn annehmen und dadurch „mit Christus begraben“ werden. Also kann die Säuglingstaufe keine Vergebung der Sünden bewirken. Wenn wir uns aber bekehren und dabei Jesus unsere Sünden bekennen und glauben, dass er diese Sünden mit ans Kreuz nimmt und uns dann taufen lassen, ist nicht die Taufe entscheidend, sondern das Bekenntnis unserer Schuld (1. Johannesbrief 1, 9). Quelle: [nikodemus.net]
Ein Mensch, der getauft und konfirmiert ist, aber keine persönliche Entscheidung für Jesus Christus getroffen hat, gehört nach Markus 16,16 nicht zur Gemeinschaft aller Gläubigen.
Da ist es auch gleich, ob ein Mensch in die größere Landeskirche oder in einigen Jahren vielleicht in eine kleine Landeskirchliche Gemeinschaft hineingetauft wird. Es geht um keine Entscheidung für eine Institution, sondern um eine Glaubensentscheidung. Die Taufe, ob als Kind oder im Erwachsenenalter, ist keine Eintrittskarte in den Himmel. Allein der Glaube an den Herrn und Retter Jesus Christus öffnet einem Menschen den Weg zu Gott.