29. Mai 2022

Trump will Verbrennen der US-Flagge verbieten

Quelle: jungefreiheit.de

WASHINGTON. US-Präsident Donald Trump hat sich für ein Verbot ausgesprochen, die amerikanische Flagge zu verbrennen. Über Twitter bekundete er seine Unterstützung für eine entsprechende Initiative des republikanischen Senatoren Steve Daines aus Montana. „Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, betonte Trump.

Daines hatte den Gesetzentwurf anläßlich des „nationalen Flaggentags“ vergangenen Freitag in den Senat eingebracht, um „die verfassungsgemäße Autorität des Kongresses wiederherzustellen, die Schändung der amerikanischen Flagge zu verbieten“.

Urteil: Flaggenverbrennen ist Meinungsfreiheit

Bis zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von 1989 existierten in 48 Bundesstaaten Gesetze gegen das Verbrennen des Sternenbanners. Mit seiner Entscheidung in der Sache „Texas gegen Johnson“ hoben die obersten Richter des Landes diese Gesetze auf und urteilten, das Verbrennen der Flagge falle unter die vom Ersten Verfassungszusatz geschützte Meinungsfreiheit.

Auch der von Konservativen verehrte und von Präsident Ronald Reagan ernannte Richter Antonin Scalia hatte damals für die Aufhebung des Verbots gestimmt. Bereits 2016 hatte sich Trump zu dem Thema geäußert. Damals forderte er die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Personen, die die US-Flagge schändeten oder ein Jahr Gefängnis.

Die Flagge der USA symbolisiert durch rote und weiße Streifen die 13 britischen Kolonien, die zu den Gründerstaaten des Landes wurden. Die 50 Sterne stehen für die derzeit 50 Bundesstaaten.

In Deutschland ist Flaggenverbrennung strafbar

In Deutschland ist die Bundesflagge durch Paragraph 90 des Strafgesetzbuches geschützt. Darin heißt es: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder 2. Die Farben , die Flaggen, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft“.

Im vergangenen Jahr verurteilte das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten einen Programmierer und ehemaliges Mitglied der Piratenpartei, wegen „Verunglimpfung“ einer Deutschlandflagge. Er hatte zudem ein Foto der zerschnittenen Fahne auf einem Social-Media-Kanal hochgeladen. (tb)

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