28. Januar 2022

Abtreibungswerbung: Ärztin muß Geldstrafe zahlen

Quelle: jungefreiheit.de

Abtreibungsbefürworter zum Marsch für das Leben in Berlin. Foto: Thomas Schneider/agwelt

GIEßEN. Das Amtsgericht Gießen hat die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe verurteilt. „Der Gesetzgeber möchte nicht, daß über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Das Gericht verhängte eine Strafe von 40 Tagessätzen zu 150 Euro (6.000 Euro).

Die Anklage stützte sich auf den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus einem finanziellen Vorteil heraus, oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Der Paragraph soll verhindern, „daß der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird“, sagte der verantwortliche Staatsanwalt laut Handelsblatt.

Hänel weist Vorwürfe von sich

Hänel hatte den Vorwürfen widersprochen. Sie habe medizinische Informationen ins Netz gestellt, um Menschen aufzuklären und zu informieren. Sie betrachte das als ihre ärztliche Pflicht. „Ich mache das nicht, damit Frauen zu mir kommen. Die kommen sowieso. Ich brauche das nicht“, sagte die 61jährige. Eigenen Angaben zufolge nimmt Hänel seit über 30 Jahren Abtreibungen vor. Nach dem Urteilsspruch kündigte die Verteidigerin der Ärztin an, in Revision zu gehen und notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil sich viele Kollegen mit Hänel solidarisierten. Es müsse leichter möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, forderten die Ärzte. Abtreibungsgegner kritisieren das Vorgehen Hänels dagegen scharf.

Unterdessen hat die SPD-Fraktion im Bundestag eine Reform des Abtreibungsrechts gefordert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl regte an, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche „komplett zu streichen“. Der entsprechende Strafrechtsparagraph schaffe in der ärztlichen Praxis Unsicherheit, sagte Högl den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Deshalb werde die Fraktion „schnell die Initiative ergreifen“. (ha)