29. Mai 2022

Krimineller Albaner kann nicht abgeschoben werden

Quelle: jungefreiheit.de

Foto: Thomas Schneider/agwelt

GOTHA. Ein mehrfach straffällig gewordener und ausreisepflichtiger Albaner ist trotz eines gerichtlichen Beschlusses bislang immer noch nicht abgeschoben worden. Grund dafür ist die Überbelegung von Abschiebehaftanstalten. Das Amtsgericht Gotha hatte die Abschiebung zuvor angeordnet. Der Mann entzog sich der Abschiebung Anfang April jedoch und tauchte anschließend in Leverkusen auf, wo ihn die dortige Ausländerbehörde aufgriff. Die konnte ihn jedoch nicht in Abschiebehaft nehmen, weil alle Anstalten restlos belegt waren, berichtet die Thüringer Allgemeine.

In E-Mails, die dem Blatt vorliegen, schlug die nordrhein-westfälische Behörde ihren Kollegen in Thüringen vor, den Mann im 300 Kilometer von Leverkusen entfernten Pforzheim zu inhaftieren, wenn die Zentrale Schubeinheit den Transport übernehmen könnte.

„Ich bekomme ihn nicht in Abschiebehaft – es ist zum Verzweifeln“

Da dies nicht realisierbar war, mußte der Albaner dem Bericht zufolge wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden. Die zuständige Sachbearbeiterin merkte in einer E-Mail an, daß es sich bei dem Mann um einen Mehrfachstraftäter handele, der sich schon einmal einer Abschiebung entzogen hätte. Zudem belegten andere Papiere, der Betroffene sei wegen eines Sexualdelikts fünf Jahre im Gefängnis gesessen und sei daraufhin abgeschoben worden.

Weil er nun illegal nach Deutschland eingereist sei, gestalte sich seine Abschiebung als schwierig. „Da es in Deutschland unmöglich ist, ausreisepflichtige Ausländer und Straftäter in Abschiebehaft zu bekommen, müssen diese wieder auf freien Fuß gesetzt werden“, zitiert die Zeitung aus einem Schriftwechsel. „Ich bekomme ihn nicht in Abschiebehaft. Es ist zum Verzweifeln.“ Wenn in Deutschland abgeschoben werden soll, dann müßten zuerst die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. (ls)