22. Mai 2022

Urteil: AfD darf doch in Münchner Hofbräukeller

Quelle: jungefreiheit.de

Hofbräukeller in München: AfD siegt vor Gericht. Foto: Thomas Schneider/agwelt

MÜNCHEN. Juristische Ohrfeige für den Betreiber des Münchner Hofbräukellers. Der Wirt Ricky Steinberg wollte der AfD trotz eines gültigen Mietvertrages untersagen, eine Veranstaltung mit Parteichefin Frauke Petry am Freitag und Samstag in seinen Räumen abzuhalten. Das Münchner Landgericht urteilte nun: Steinberg muß die AfD reinlassen.

Laut der 14. Zivilkammer habe es die Steinberg Gastronomie GmbH versäumt, den am 28. April geschlossenen Mietvertrag rechtswirksam zu kündigen. Neben inhaltlicher Kritik an der Partei hatte Steinberg die Absage vor allem mit der Angst vor linksextremen Angriffen auf das Lokal begründet.

Streit in Mecklenburg-Vorpommern

Er warnte vor „einer erheblichen Zahl von friedlichen und/oder gewalttätigen Gegendemonstranten“, die vor dem Hofbräukeller auftauchen könnten. Falls es dann zu Krawallen komme, würden seine Gäste das Lokal meiden, befürchtete der Gastronom. Die AfD hatte unmittelbar nach der Absage der Veranstaltung juristische Schritte angekündigt.

Unterdessen wurde bekannt, daß ein namentlich nicht bekanntes Mitglied der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) aufgefordert haben soll, keine Räume mehr an die AfD zu vermieten. Dies bestätigte der Regionalchef der Dehoga in Vorpommern-Greifswald, Peter Drechsel, gegenüber dem Nordkurier.

AfD-Landeschef Matthias Manthei nannte den Vorgang einen Skandal. „Das ist ganz eindeutig Machtmißbrauch. Statt die Probleme im Land zu lösen, wird hier mit unfairen Mitteln gegen politische Mitbewerber vorgegangen.“ (ho)