26. Mai 2022

Malaysia: Religionswechsel bald offiziell unmöglich?

Quelle: opendoors.de

(KELKHEIM, 29. April 2016) – Am 24. März fällte das höchste Gericht der malaysischen Provinz Sarawak ein bemerkenswertes Urteil. Es sprach dem 41 jährigen Rooney Rebit das Recht zu, als ehemaliger Muslim nun offiziell Jesus Christus nachzufolgen, und schuf damit einen vielbeachteten Präzedenzfall. Was laut malaysischer Verfassung eigentlich selbstverständlich sein sollte, wurde nun am 22. April durch die für Ausweispapiere zuständige „Nationale Registrierungsbehörde“ (NRD) per Berufungsantrag in Frage gestellt. Sollte das höchste Gericht dem Antrag stattgeben, würde das einem Verbot für Muslime gleichkommen, ihren Glauben zu wechseln.

Mit Eltern zum Islam konvertiert – Rückkehr kaum denkbar

Rooney Rebit stammt aus einer christlichen Familie. Als er acht Jahre alt war, wechselten seine Eltern – und damit die ganze Familie – zum Islam. Rebit entschied sich jedoch später für den christlichen Glauben und ließ sich 1999 taufen. Wenn Muslime sich vom Islam abkehren, sind Spannungen im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld vorprogrammiert. Eine besondere Herausforderung ist in Malaysia jedoch die offizielle Anerkennung des Glaubenswechsels, für die (ehemalige) Muslime eine „Entlassungsbestätigung“ durch ein Scharia-Gericht benötigen. Da die Religionszugehörigkeit auf den Ausweispapieren eingetragen ist und für viele tägliche Belange konkrete Auswirkungen hat, kommt dieser Anerkennung große Bedeutung zu.

Konkurrierende Rechtssysteme – Behörden scheuen Widerstände

Der Fall von Rooney Rebit stellt die richterlichen Instanzen Malaysias erneut vor die Herausforderung, der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit angesichts des wachsenden Drucks vonseiten islamischer Hardliner Geltung zu verschaffen. Dementsprechend argumentierte auch Richter Yew, verantwortlich für das Urteil vom 22. April: „Er [Rebit] benötigt keine Beurkundung durch ein Scharia-Gericht, das ihn aus dem Islam entlässt – die Religionsfreiheit ist sein verfassungsmäßiges Recht, das nur er selbst in Anspruch nehmen kann.“ Folgt man jedoch der Einschätzung eines einheimischen Verfassungsrechtlers, so stellt Richter Yew eine Ausnahme dar: „Die Richter verabschieden sich von ihrer Verantwortung, die verfassungsmäßig gewährte Religionsfreiheit zu schützen. Jeder Fall mit religiösem Bezug … wird von den höchsten Gerichten [Malaysias] abgewiesen.“ Als Beispiel führte er das höchstrichterlich bestätigte Verbot an, das arabische Wort „Allah“ außerhalb des muslimischen Kontextes zu verwenden. (Das Wort bedeutet „Gott“ und wurde in der malaiischen Literatur jahrhundertelang auch für den Gott der Christen verwendet.)

Zur Rolle der Scharia-Gerichte führt Open Doors-Analyst Thomas Müller weiter aus: „Gemäß der Verfassung stehen Zivilgerichte natürlich über Scharia-Gerichten, aber in der Praxis ist es häufig umgekehrt – vor allem in Sorgerechtsstreitigkeiten. Und diese Urteile werden auch von der Polizei durchgesetzt, vermutlich aus Sorge vor den Reaktionen der islamischen Hardliner.“

Knapp 10% der malaysischen Bevölkerung sind Christen. Auf dem Open Doors Weltverfolgungsindex steht Malaysia zurzeit an 30. Stelle unter den Ländern, in denen Christen wegen ihres Glaubens am stärksten verfolgt werden.

Quelle: World Watch Monitor, Open Doors

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