18. Mai 2022

Gefängnissen droht Überlastung durch Asylbewerber

Quelle: jungefreiheit.de

OSNABRÜCK. Deutsche Gefängnisse sind wegen der zunehmenden Zahl von kriminellen Asylbewerbern zunehmend überbelegt. Nun hat die Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten Alarm geschlagen. „Die Flüchtlingswelle bleibt für die deutschen Gefängnisse nicht folgenlos“, sagte der Bundesvorsitzende Anton Bachl der Neuen Osnabrücker Zeitung. Vor allem die Zahl der Häftlinge in Untersuchungshaft steige deutlich. „Und zwar konkret von Ausländern.“

Der Gewerkschafter kritisierte einen intransparenten Umgang mit dem Problem. „Teilweise könnte man den Eindruck gewinnen, daß mit der Veröffentlichung der Zahlen zurückhaltend umgegangen wird, weil sie nicht in die politische Landschaft passen.“ In deutschen Gefängnissen läge der Anteil der Gefangenen ohne deutschen Paß bei rund einem Drittel, wogegen er bei der Wohnbevölkerung nur rund ein Zehntel ausmacht. In Untersuchungshaft sei der Ausländeranteil nochmals deutlich höher.

Öffentlicher Druck seit Köln

Besonders betroffen seien derzeit die Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen, kritisierte der Landesvertreter der Gewerkschaft, Peter Brock. Alleine bei der größten Justizvollzugsanstalt des Landes seien mehr als die Hälfte der Untersuchungshäftlinge mittlerweile Asylsuchende sein. Vier Untersuchungshaftanstalten des Bundeslandes sind zu 110 Prozent überbelegt. „Es fehlen Beamte, wir schieben 440.000 Überstunden vor uns her.“

Die Zahl der Häftlinge sei auch durch den jüngsten Verfolgungsdruck der Polizei gestiegen. „Seit den sexuellen Übergriffen von Ausländern auf Frauen in der Kölner Silvesternacht macht die Polizei mehr Razzien“, verdeutlichte Brock. „Die Richter gehen härter gegen Straftäter vor und verhängen öfter Untersuchungshaft, weil der Druck der Öffentlichkeit gewachsen ist.“

Ausländer seien durchschnittlich dreimal so häufig kriminell als Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, ergänzte Bachl. Bei einer Million Asylsuchende sei daher von 30.000 Strafverfahren auszugehen. „Für diese Fälle müssen die Bundesländer zusätzliche Haftkapazitäten vorhalten.“ (FA)