24. Mai 2022

EU-Ausländer haben kein Grundrecht auf Hartz-IV

Quelle: jungefreiheit.de

LUXEMBURG. Die Bundesrepublik darf arbeitslosen EU-Ausländern Hartz-IV und andere Sozialleistungen verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag hervor. „Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten keine Leistungen der deutschen Grundsicherung“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes.

Dabei spiele es keine Rolle, ob die Personen zuvor kurzfristig einer Erwerbstätigkeit nachgekommen seien. Auch eine Einzelfallprüfung brauche es nicht, stellten die Richter klar. Diese hatte zuvor der Generalanwalt des EuGH in einem Gutachten gefordert. Kritiker hatten dabei allerdings vor einer Überlastung der Verwaltung gewarnt.

Bosnierin wollte Hartz-IV-Gelder einklagen

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage einer in Bosnien geborenen Frau, die später die schwedische Staatsbürgerschaft erhielt und mit ihrer Tochter nach Deutschland zog. In der Bundesrepublik arbeitete sie weniger als ein Jahr und forderte daraufhin Hartz-IV-Zahlungen, die ihr das Jobcenter in Berlin-Neukölln nach sechs Monaten wieder strich. Mit ihrer Klage wollte sie durchsetzen, die Sozialleistung weiter zu erhalten und scheiterte nun mit ihrem Begehren.

Die Entscheidung gilt laut Beobachtern als Grundsatzurteil, da beim Bundessozialgericht noch mehrere ähnliche Klagen vorliegen. Laut den derzeitigen Gesetzen haben nur EU-Ausländer ein Recht auf Hartz-IV, die mehr als ein Jahr sozialversicherungspflichtig in der Bundesrepublik beschäftigt waren. (ho)