24. September 2021

CSU attackiert „linke Sprachdiktatur“ in Deutschland

Quelle: jungefreiheit.de

Josef Zellmeier: "Rückfall in kommunistische Zeiten" Foto: zellmeier.de

Josef Zellmeier: „Rückfall in kommunistische Zeiten“ Foto: zellmeier.de

MÜNCHEN. Die CSU hat die Umbenennung von Weihnachtsmärkten in „Winterfeste“ heftig kritisiert. „Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Zwangsumbenennung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Deutsche Traditionen werden einer extrem linken Sprachdiktatur geopfert“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Josef Zellmeier.

„Das ist ein Rückfall in kommunistische Zeiten, in denen man versucht hat, Nikolaus und Christkind durch Väterchen Frost zu ersetzen.“ Die Mißachtung der eigenen „kulturellen Prägung“ habe nichts mit Toleranz zu tun, sondern sei vielmehr ein „Auswuchs falsch verstandener Multikulti-Ideologie“, betonte Zellmeier.

Kritik an den Grünen

Hintergrund ist ein „Winterfest“ im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Dies sei laut Zellmeier, der sich auf Medienberichte beruft, umbenannt worden, weil die Grünen einen Beschluß mitgetragen hätten, der religiöse Feste benachteilige. „Erst wollten uns die Grünen das Fleischessen verbieten, jetzt geht es Weihnachten an den Kragen. Weihnachts- und Christkindlmärkte sind fester Bestandteil unserer christlichen Kultur – egal ob in Berlin, in Bayern, oder sonst wo in Deutschland – und vom Grundgesetz gedeckt.“

Das Bezirksamt habe sich entschlossen, grundsätzlich keine Erlaubnis für Veranstaltungen von Religionsgesellschaften im öffentlichen Raum mehr auszustellen. Konkret heißt es in einem Sitzungsprotokoll des Kreuzberger Bezirksamtes: „Das Bezirksamt verständigt sich darauf, dass grundsätzlich keine Genehmigungen für Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften im öffentlichen Raum erteilt werden.“ Dies habe nichts mit Religionsfreiheit zu tun, unterstrich Zellmeier. „Dieser Beschluß steht aus meiner Sicht genau wie die Umbenennung des Weihnachtsmarktes im direkten Gegensatz zum Grundgesetz.“

Das Bezirksamt hatte dagegen 2013 betont, daß keine Feste wegen ihres religiösen Charakters untersagt oder benachteiligt würden. Es habe 2007 lediglich einen Einzelfall gegeben, bei dem es um das mehrtägige Aufstellen eines Zeltes für mehrere hundert Menschen ging. (ho)