28. Mai 2022

Bosbach für Verschärfung des Ausländerrechts

Quelle: jungefreiheit.de

Wolfgang Bosbach. Foto: wobo.de

BERLIN. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat eine Verschärfung des Ausländergesetzes gefordert. Hintergrund sind die Auseinandersetzungen zwischen Jesiden und Islamisten am Rande einer Demonstration in Nordrhein Westfalen.

„Wir dürfen nicht an der falschen Stelle tolerant sein“, sagte Bosbach der Berliner Zeitung. Die Hürde für die Ausweisung und Abschiebung von Ausländern läge derzeit zu hoch. „Meines Erachtens wäre es richtig, wenn beides schon erfolgen könnte, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird. Bisher liegt die Hürde bei drei Jahren.“ Eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Ausländergesetz sei daher angebracht.

Zusätzlich forderte er eine Anpassung des Paragraphen 54. Bisher heißt es dort, daß Ausländer ausgewiesen werden können, wenn sie öffentlich bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele Gewalt anwenden oder zu Gewalt aufrufen. Eine Ausweitung des Paragraphen auf die gewaltvolle Verfolgung religiöser Ziele sei daher notwendig, erläuterte Bosbach.

Herrmann: Problem der doppelten Staatsbürgerschaft

„In Deutschland lebende ausländische Extremisten gehören raus aus Deutschland“, betonte auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Das Problem sei allerdings, daß viele der Extremisten die deutsche oder eine doppelte Staatsbürgerschaft besäßen, was eine Ausweisung unmöglich mache.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, kritisierte die Position der Union. Gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger sagte er, „der bunte Strauß an Forderungen aus der Union von Ausbürgerungen bis Einreiseverweigerungen zeigt, man will Stimmung machen und hat kein Konzept“.

Özdemir für Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Statt dessen sprach er sich für eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit als eine geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr aus. Dies könne mit dem Entzug des Reisepasses und einem gut sichtbaren Sperrvermerk zu dessen räumlicher Begrenzung auf dem Personalausweis erreicht werden. Das Polizei- und Ausländerrecht erlaube zudem Meldeauflagen und Überwachungsmaßnahmen.

Anlaß für die Diskussion sind die Auseinandersetzungen zwischen Jesiden und Islamisten am Rande einer Demonstration vergangene Woche im nordrheinwestfälischen Herford. Mehrere Verletzte und ein Großeinsatz der Polizei waren die Folge der Ausschreitungen. Am Samstag demonstrierten daraufhin in Bielefeld etwa 6.000 Menschen gegen den Vormarsch der Extremistenorganisation IS im Irak. (kh)